Kindschaftsrechtsreformgesetz
Das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts, kurz Kindschaftsrechtsreformgesetz, schaffte zum 1. Juli 1998 den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab. Hierdurch ergaben sich zahlreiche Änderungen im Bereich des Abstammungsrechtes (zum Beispiel einheitliche Vaterschaftsanfechtung) und der elterlichen Sorge. Besuchs- und Umgangsrechte nicht sorgeberechtigter Personen wurden erweitert.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts |
Kurztitel: | Kindschaftsrechtsreformgesetz |
Abkürzung: | KindRG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Familienrecht |
Erlassen am: | 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942) |
Inkrafttreten am: | 1. Juli 1998 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Hinter dem Begriff Kindschaftsrechtsreform verbergen sich drei Gesetze. Neben dem Kindschaftsrechtsreformgesetz sind dies das Beistandschaftsgesetz und das Erbrechtsgleichstellungsgesetz.