Klaus Bräunig (Doppelmörder)

deutscher Staatsbürger
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Klaus Bräunig[1] (* 1944 in Mainz) ist ein deutscher Staatsbürger, der im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er bestreitet die Tat bis heute und wurde im September 2023 auf Bewährung entlassen. Seine Verurteilung beruhte auf mehreren, jeweils widerrufenen Geständnissen, die er im Versuch, die „beinahe pausenlosen“ Vernehmungen zu beenden, abgegeben hat.

Weil er die Tat leugnete, erfüllte er nicht die Voraussetzungen für eine Resozialisierung und durfte nicht entlassen werden.[2] Der brutale Mord zum Zeitpunkt des Geschehens wie auch die Kontroverse um den letztlich erfolgreichen Versuch seiner Anwältin, die Inhaftierung des möglicherweise Unschuldigen nach über 50 Jahren zu beenden, sorgten bundesweit für Schlagzeilen. Eine dreiteilige TV-Dokumentation über den Fall bzw. die Verurteilung des damals noch Inhaftierten wurde im Juni 2022 in der ARD ausgestrahlt, ein vierter Teil folgte ein Jahr später. Auch die Landesschau im SWR Fernsehen berichtete im Februar 2023 und BR Fernsehen in der Abendschau.[3]

Klaus Bräunig wurde in Mainz geboren, wo er auch aufwuchs. Nach seinem Schulabschluss war er einige Jahre lang als Hilfsarbeiter in verschiedenen Firmen und auf Baustellen tätig.

Im Juni 1970 kam Klaus Bräunig in Untersuchungshaft, nachdem er beim Spannen auf frischer Tat ertappt worden war. Er wurde neben zahlreichen Fällen des Exhibitionismus, die er während des Spannens in Häuser über mehrere Monate hinweg begangen hatte, beschuldigt, in der Nacht vom 12. zum 13. April 1970 in Mainz die 49-jährige Kinderärztin Margot Geimer und deren 17-jährige Tochter Dorothee in ihrem Einfamilienhaus erstochen zu haben. Die Tatwaffe, ein Messer, wurde nie gefunden. Es gab keinerlei Spuren eines gewaltsamen Einbruchs sowie keine Fingerabdrücke von ihm am Tatort. Während seiner Untersuchungshaft wurde er „beinahe pausenlos“ befragt. „Weil er nicht mehr konnte, [und] weil er wollte, dass die Verhöre endlich aufhören“ legte er ohne Kenntnis seines Rechts auf einen Strafverteidiger ein Geständnis ab, widerrief es jedoch vier Tage später wieder.[4]

Am 19. Juli 1972 wurde Klaus Bräunig in einem monatelangen Indizienprozess vom Schwurgericht am Landgericht Mainz wegen Doppelmordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.[5]

Seine Strafe verbüßte er in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Rheinland-Pfalz, zuletzt in der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez.[6] Er beantragte zahlreiche Wiederaufnahmeverfahren, zu denen es jedoch nie kam. Nachdem die auf 25 Jahre festgelegte Mindestverbüßungsdauer abgelaufen war, stellte er mehrere Anträge auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Sie wurden mehrmals erst vom Landgericht Koblenz, dann vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.[7]

Neues Verfahren und Freilassung

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Im Jahr 2018 übernahm eine Expertin für Wiederaufnahmeverfahren[8] das Mandat für Klaus Bräunig.[9] In einer psychiatrischen Begutachtung wurde eine von ihm ausgehende Gefahr verneint.[10] Ende März 2023 erhielt das Landgericht Koblenz vom Bundesverfassungsgericht die Anweisung, die Verwehrung seiner Entlassung erneut zu überprüfen. Bei dieser langen Haftzeit hätten das Alter und der Freiheitsanspruch ein großes Gewicht.[11] Am 9. September 2023 schließlich wurde Klaus Bräunig nach insgesamt 53 Jahren und drei Monaten auf Bewährung entlassen.[12][13] Er ist damit einer der am längsten inhaftiert gewesenen Strafgefangenen in Deutschland.[14] Seit seiner Entlassung lebt er in Hessen.[15]

Die Mordvorwürfe belasten ihn. Während des Strafvollzugs hatte er erklärt: „Die sollen auf Hochdeutsch meinen Namen wieder sauber machen, was ich nicht gemacht habe“.[3]

 
Hauptpforte der Gefängnisanstalt Diez

Im Sommer 1999 beauftragte der Gefängnisleiter Dieter Bandell Bräunig, die Fenster an der Hauptpforte des Gefängnisses im nicht abgesperrten Bereich zu putzen. Bandell und auch sein Nachfolger waren von Bräunigs Unschuld überzeugt. Letzterer bezeichnete Bräunig als Mustergefangenen.[16]

Berichterstattung im TV

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Einzelnachweise

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  1. ARD Crime Time: Folge 4: Lebenslänglich (S07/E04) | ARD Mediathek. Abgerufen am 25. Februar 2024.
  2. Gisela Kirschstein: Doppelmord in Mainz: Saß Klaus Bräunig 53 Jahre unschuldig in Haft? - Neue Hinweise deuten auf wahren Täter. 20. September 2023, abgerufen am 7. Oktober 2023 (deutsch).
  3. a b Klaus (79) sitzt seit 53 Jahren im Gefängnis und kämpft um seine Freiheit. In: Focus Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 10. Oktober 2023.
  4. Der Fall Klaus Bräunig: 52 Jahre lang unschuldig im Knast? 28. Juni 2022, abgerufen am 20. September 2023.
  5. Michael Meister: Mord an Mainzerin und ihrer Tochter: Sitzt der Täter zu Unrecht im Gefängnis? 28. Juni 2022, abgerufen am 20. September 2023.
  6. S. W. R. Aktuell: Verurteilter Doppelmörder aus Mainz nach mehr als 53 Jahren auf Bewährung frei. 20. September 2023, abgerufen am 20. September 2023.
  7. Mainzer kommt nach 53 Jahren aus dem Gefängnis frei. In: FAZ.NET. 20. September 2023, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 20. September 2023]).
  8. Lebenslänglich - 52 Jahre unschuldig im Knast? In: Finanznachrichten.de. Abgerufen am 18. Oktober 2023.
  9. Saß dieser Mann 53 Jahre lang unschuldig im Gefängnis? In: Stern. 1. Oktober 2023, abgerufen am 18. Oktober 2023.
  10. „Mondschein-Mörder“ Jahrzehnte unschuldig in Haft? Deutschlands längste Gefängnisstrafe endet. 22. September 2023, abgerufen am 18. Oktober 2023.
  11. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 24. Februar 2023 - 2 BvR 117/20. (bundesverfassungsgericht.de).
  12. Nach 52 Jahren in Haft: Verurteilter Mörder könnte freikommen. Abgerufen am 20. September 2023.
  13. Marion Mück-Raab: Längste Haftstrafe in Deutschland beendet: Nach 53 Jahren aus Haft entlassen. In: Die Tageszeitung: taz. 20. September 2023, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 20. September 2023]).
  14. Nach 53 Jahren Haft: Klaus Bräunig kommt auf Bewährung frei. 20. September 2023, abgerufen am 20. September 2023.
  15. Anna C. Huber: Mainzer Doppelmörder wieder auf freiem Fuß. 20. September 2023, abgerufen am 20. September 2023.
  16. Marion Mück-Raab: 53 Jahre Haft trotz Zweifeln: „Der Klaus ist kein Mörder“. In: Die Tageszeitung: taz. 23. November 2023, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 29. März 2024]).