Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2025

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2025 finden am 14. September 2025 statt. Zu wählen sind die Vertretungen aller Städte, Gemeinden und Kreise sowie die meisten Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister („verbundene Wahlen“ auf Gemeinde- und Kreisebene). Auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr findet auch die Wahl der Verbandsversammlung statt. Ursprünglich waren auch die Bundestagswahlen für diesen Tag angesetzt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt werden.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Ministerium des Inneren NRW: Kommunalwahlen.