Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013

2008Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 20132018
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30
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0
38,9
29,8
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2,9
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1,6
0,8
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2008
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   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
+0,3
+3,2
+3,4
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−0,1
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+1,6
+0,3

Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013 fanden am 26. Mai 2013 statt. Gewählt wurde von 8 Uhr bis 18 Uhr in rund 2.600 Wahlbezirken.

Gemeindewahlen, Kreiswahlen, Direktwahlen

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In den Gemeindewahlen stimmten die Wähler über die Gemeindevertretungen in 1.079 (von insgesamt 1.106) kreisangehörigen Gemeinden und in vier kreisfreien Städten ab.[1] Außerdem wurden in der Kreiswahl die Kreistage in den elf Kreisen des Landes neu gewählt.

In zwei Städten (Meldorf und Barmstedt) fanden die Direktwahlen des hauptamtlichen Bürgermeisters ebenfalls am Termin der Kommunalwahlen statt.[1]

Wahlberechtigte

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Wahlberechtigt waren alle Bürger von EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatten und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnten. Die Zahl der Wahlberechtigten war mit 2,35 Millionen um ca. 1,5 % größer als 2008. Rund 50.000 Wahlberechtigte waren Bürger eines ausländischen EU-Staates, rund 150.000 Wahlberechtigte durften zum ersten Mal wählen.[1]

Änderungen gegenüber den Kommunalwahlen 2008

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Gegenüber den Kommunalwahlen 2008 kam es zu folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Die Einwohnergrenze, bis zu der Gemeinden keine Gemeindevertretung wählen, sondern in einer Gemeindeversammlung zusammentreten, wurde im März 2012 von 70 auf 100 Einwohner angehoben,[2] im Dezember 2012 aber wieder auf den ursprünglichen Wert von 70 zurückgesetzt.[3] Daher hat die 70-Einwohner-Grenze bei den Kommunalwahlen 2013 Bestand.[1]
  • Die Direktwahl der Landräte, die 1998 eingeführt und bei der Wahl 2008 in einigen Kreisen noch parallel zu den Gemeinde- und Kreiswahlen durchgeführt wurde, wurde mit Gesetz vom 16. September 2009 in Schleswig-Holstein abgeschafft. Daher fand 2013 keine Direktwahl von Landräten mehr statt.[4]
  • Da es bei der Kommunalwahl 2008 zu teilweise großen Gemeindevertretungen mit zahlreichen Überhangmandaten gekommen war, deren Berechnung zudem nicht eindeutig geregelt war, wurde die Zahl der unmittelbaren Vertreter in Gemeinden ab 15.000 Einwohner um einen, ab 150.000 Einwohner um zwei und in den Kreisen um vier Wahlkreise reduziert, so dass bei gleichbleibender Gesamtzahl der Sitze die Zahl der Listenvertreter entsprechend größer wurde.[5] Zudem wurde das Sitzzuteilungsverfahren geändert: Während in den Kommunalwahlen 2008 die Sitzverteilung noch nach dem D’Hondt-Verfahren erfolgte, wurde nun das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewendet.

Wahlbeteiligung

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Wahlbeteiligung und Ergebnisse

Die Wahlbeteiligung der Kreiswahl erreichte den historischen Tiefststand von 46,7 % (2008: 49,7 %). Besonders niedrig war sie in allen vier kreisfreien Städten des Landes (Flensburg: 35,9 %, Lübeck: 37,1 %, Kiel: 37,2 % und Neumünster: 39,8 %). Die höchste Wahlbeteiligung gab es auf der Hallig Gröde; dort lag sie bei 88,9 % (acht von neun Wahlberechtigten).

Ergebnisse

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Das endgültige amtliche Landesendergebnis der Kreiswahl (also für die kreisfreien Städte und Kreise) lautet[6]:

Partei Prozent Veränderung zu 2008 in Prozentpunkten
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 38,9 +0,3
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 29,8 +3,2
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 13,7 +3,4
Freie Demokratische Partei (FDP) 5,0 −4,0
Wählergruppen (WG) 4,8 −0,3
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 2,9 −0,1
Die Linke (LINKE) 2,5 −4,4
Piratenpartei Deutschland (Piraten) 1,6 +1,6
Sonstige 0,8 +0,3

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. a b c d Presseinformation (Memento des Originals vom 12. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schleswig-holstein.de (PDF; 228 kB) des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2013
  2. Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2012, Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 12. April 2012
  3. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2012. Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 21. Dezember 2012
  4. Gesetz zur Neuregelung der Wahlen der Landrätinnen und Landräte
  5. zur Diskussion siehe das Plenarprotokoll vom 24. Februar 2011 (Memento des Originals vom 4. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag.ltsh.de (PDF; 575 kB)
  6. Landesergebnisse. (PDF) Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler, Stimmenverteilung. In: Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 26. Mai 2013. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Juni 2013, S. 5, abgerufen am 29. Mai 2017.

Siehe auch

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Kommunalwahlrecht (Schleswig-Holstein)

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