Kommunalwahlen in der DDR 1979

Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik

Die Kommunalwahlen in der DDR 1979 fanden am 20. Mai 1979 statt. Es waren die siebten Kommunalwahlen in der DDR.

Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik
Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik

Wahlsystem

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Es war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt. Als Zustimmung zur Liste der Nationalen Front wurden alle Stimmzettel gewertet, bei denen nicht alle Kandidaten gestrichen worden waren. Bestimmt wurden die Abgeordneten in Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Kommunalwahlen fanden auch in Ost-Berlin statt. Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin war Ost-Berlin nicht Teil der DDR, die „Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin“ (gemeint war Ost-Berlin) war faktisch jedoch einem Bezirkstag gleichgestellt.

Wahlergebnis

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Bei den Kommunalwahlen waren 27.188 Mandate zu vergeben. Daneben wurden 8103 Nachrücker für die 7777 Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen gewählt. In Ost-Berlin wurden neun Stadtverordnetenversammlungen, davon erstmals die des neu geschaffenen Bezirks Marzahn, besetzt. Mehr als 12 Millionen Einwohner waren wahlberechtigt, nach offiziellen Angaben lag die Wahlbeteiligung bei 98,28 %. 212.601 Wahlberechtigte gingen danach nicht zur Wahl. 3717 Stimmzettel waren ungültig. 99,82 % der Wähler stimmten nach den offiziellen Zahlen für die Einheitsliste. 0,18 % oder 21.220 Stimmen wurden als Gegenstimmen ausgewiesen. Am höchsten sei die Ablehnung in Ost-Berlin (0,43 %), am niedrigsten im Bezirk Rostock mit 0,07 % gewesen.

In den Kreistagen bzw. Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise wurden 27.168 Mandate vergeben. In den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und Gemeindevertretungen waren dies 170.427 und in den Stadtbezirksversammlungen 3975. Diese verteilten sich nach folgendem Schlüssel (hierbei ist zu beachten, dass die Abgeordneten der Massenorganisationen vielfach ebenfalls SED-Mitglieder waren):

Partei/Gruppe Akronym Sitze Kreistage Sitze Stadtverordnetenversammlungen Sitze Stadtbezirksversammlungen
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED 4997 58.430 689
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB 6112 25.583 1189
Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 1942 10.024 245
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands LDPD 1868 5594 253
Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD 1874 13.493 128
National-Demokratische Partei Deutschlands NDPD 1919 5268 255
Freie Deutsche Jugend FDJ 3873 17.256 659
Demokratischer Frauenbund Deutschlands DFD 2718 18.751 385
Kulturbund KB 730 1788 90
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe VdgB/BHG 623 6864 4
Konsumgenossenschaften Konsumgenossenschaften 511 5493 69
Nationale Front Nationale Front 1 1883 ./.

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlage der Wahl war das Wahlgesetz vom 24. Juni 1976.[1] Die Größe der jeweiligen Kommunalparlamente war durch Beschluss des Staatsrates der DDR vom 7. Dezember 1978 festgelegt worden.[2]

  • 99,82 % stimmten für die Einheitsliste; in: FAZ vom 22. Mai 1979, S. 6.
  • Peter J. Lapp: Wahlen in der DDR, 1982, ISBN 3-921-226-16-3, S. 21, 39, 40.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 24. Juni 1976, GBl. I Nr. 22, S. 301, Abgedruckt bei Lapp: Wahlen in der DDR, S. 117 ff.
  2. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Dezember 1978 zur Zusammensetzung der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 7. Dezember 1978, GBl. I, Nr. 42, 21. Dezember 1978, Abgedruckt bei Lapp: Wahlen in der DDR, S. 131 ff.