Kontenplan
Der Kontenplan (englisch chart of accounts) ist im Rechnungswesen die tatsächliche Gliederung aller Konten eines Unternehmens auf Grundlage der Dezimalklassifikation.
Allgemeines
BearbeitenDer Kontenplan ist ein systematisches Verzeichnis sämtlicher Konten einer Buchführung, meist in Anlehnung an einen nicht gesetzlich vorgeschriebenen, aber von einzelnen Wirtschaftsverbänden empfohlenen Kontenrahmen erstellt und auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten.[1] Der Kontenplan gibt an, welche Konten überhaupt geführt werden und zu welchen Kontogruppen oder Kontoklassen sie zusammengefasst sind.[2] Jedes Unternehmen verwendet in seiner Buchhaltung nur gerade diejenigen Konten des Kontenrahmens, die es gemäß den bei ihm vorkommenden Geschäftsvorfällen benötigt, den Rest lässt es weg. Darüber hinaus steht es ihm frei, bei Bedarf weitere Konten hinzuzufügen, die gegebenenfalls von seinem Wirtschaftsverband gar nicht vorgesehen worden sind.
Die Kontierung der Buchungsbelege erfolgt anhand des Kontenplans.
Einteilung
BearbeitenDie Konten werden in zehn Kontenklassen von 0 bis 9 eingeteilt, die wiederum nach dem Dezimalsystem in Kontengruppen aufgeteilt sind.[3] Ihre Gliederung richtet sich meist am Jahresabschluss, also an der Schlussbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aus, in welche die Salden aller Konten einfließen.[4] Dabei wird systematisch nach Bestandskonten (Aktivkonto, Passivkonto) für die Bilanz und nach Erfolgskonten (Aufwandskonto und Ertragskonto) für die Gewinn- und Verlustrechnung unterschieden.
Die Untergliederung orientiert sich streng am Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB).
Der Kontenplan orientiert sich am Kontenrahmen und berücksichtigt betriebsindividuelle Merkmale. Der Kontenplan soll sicherstellen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle auf gleichen Konten gebucht werden, weil eine automatische Kontrolle der Richtigkeit der Kontierung nicht vorhanden ist.[5]
Mögliche Anpassungen
BearbeitenDer Kontenplan kann unternehmensindividuell durch Reduzierungen oder Erweiterungen an den vorgegebenen Kontenrahmen angepasst werden:
- Reduzierung der Anzahl der Konten: Ein Versicherungsunternehmen benötigt z. B. kein Konto „Vorräte“.
- Erhöhung der Anzahl der Konten durch Unterkonten:
- Das Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ wird in Unterkonten nach Kreditoren unterteilt.
- Zur besseren Kontrolle der Kfz-Kosten wird unter „laufende Kfz-Kosten“ für jedes Fahrzeug des Fuhrparks ein Konto eingerichtet und mit dem Kfz-Kennzeichen beschriftet.
- Umbenennung einzelner Konten aus Vereinfachungsgründen. Die Nummer des Kontos darf bei Umbenennung nicht verändert werden. Beispielsweise erhält das Konto „Bank“ die Bezeichnung der Hausbank, sofern eine Bankverbindung zu mehreren Kreditinstituten vorhanden ist.
Ruhende Konten
BearbeitenKonten, die zwar mit Buchwert in der Eröffnungsbilanz angelegt, dann aber im Laufe des Geschäftsjahres nicht für Buchungen benutzt wurden, nennt man ruhende Konten.
Aufbewahrungsfrist
BearbeitenIn Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist für den Kontenrahmen nach § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre.
International
BearbeitenAus dem Kontenrahmen des Österreichischen Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum (ÖPWZ) lässt sich folgender Kontenplan entwickeln: Klasse 0: Anlagevermögen, 1 Vorräte, 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 3 Rückstellungen, 4 Umsatzerlöse, 5 Wareneinsatz, 6 Löhne und Gehälter, 7 Abschreibungen, 8 Finanzerträge und Finanzaufwand und Klasse 9: Eigenkapital.
In Österreich beträgt die Aufbewahrungsfrist nach § 212 Abs. 1 UGB und § 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre.
In der Schweiz baut der individuelle Kontenplan auf dem Kontenrahmen KMU auf.[6] Die einzelnen Kontenklassen sind: 0 Aktiven (Vermögenswerte), 1 Passiven (Eigenkapital und Verbindlichkeiten), 3 Betriebsertrag (operatives Ergebnis), 4 Waren-, Material- und Dienstleistungsaufwand (Wareneinsatz, Materialkosten), 5 Personalaufwand, 6 übriger Betriebsaufwand, Abschreibungen, Finanzerfolg, 7 Betrieblicher Nebenerfolg, betriebsfremder, außerordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Erfolg, Steuern, 8 Abschluss.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach Art. 958f OR zehn Jahre. Aus steuerlichen Gründen müssen Geschäftsunterlagen über Immobilien zwecks Berechnung der Eigennutzung 20 Jahre aufbewahrt werden.
Abgrenzung
BearbeitenDer Kontenplan darf nicht mit dem Kontenrahmen verwechselt werden. Letzterer ist die branchenübergreifende Klassifikation aller möglichen, in allen Betriebsformen allgemein vorkommenden Konten, aus dem ein Unternehmen individuell seinen eigenen Kontenplan entwickelt.[7]
Literatur
Bearbeiten- Doris Carius, Finanzbuchführung 1, Ilmenau, 2012, ISBN 978-3-86718-500-4.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Manfred Hallwachs, Kontenplan, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 457
- ↑ Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 67
- ↑ Gerald Preißler/German Figlin, IFRS-Lexikon, 2009, S. 72 f.
- ↑ Manfred Hallwachs, Kontenplan, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 457
- ↑ Manfred Hallwachs, Kontenplan, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 457
- ↑ Inspecta Treuhand Revision Steuern (Hrsg.), Kontierungsrichtlinien Kontenrahmen KMU basierend auf Schweizer Kontenrahmen KMU, Oktober 2021, S. 4
- ↑ Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 68