Der Kontenplan (englisch chart of accounts) ist im Rechnungswesen die tatsächliche Gliederung aller Konten eines Unternehmens auf Grundlage der Dezimalklassifikation.

Allgemeines

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Der Kontenplan ist ein systematisches Verzeichnis sämtlicher Konten einer Buchführung, meist in Anlehnung an einen nicht gesetzlich vorgeschriebenen, aber von einzelnen Wirtschaftsverbänden empfohlenen Kontenrahmen erstellt und auf die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten.[1] Der Kontenplan gibt an, welche Konten überhaupt geführt werden und zu welchen Kontogruppen oder Kontoklassen sie zusammengefasst sind.[2] Jedes Unternehmen verwendet in seiner Buchhaltung nur gerade diejenigen Konten des Kontenrahmens, die es gemäß den bei ihm vorkommenden Geschäftsvorfällen benötigt, den Rest lässt es weg. Darüber hinaus steht es ihm frei, bei Bedarf weitere Konten hinzuzufügen, die gegebenenfalls von seinem Wirtschaftsverband gar nicht vorgesehen worden sind.

Die Kontierung der Buchungsbelege erfolgt anhand des Kontenplans.

Einteilung

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Die Konten werden in zehn Kontenklassen von 0 bis 9 eingeteilt, die wiederum nach dem Dezimalsystem in Kontengruppen aufgeteilt sind.[3] Ihre Gliederung richtet sich meist am Jahresabschluss, also an der Schlussbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aus, in welche die Salden aller Konten einfließen.[4] Dabei wird systematisch nach Bestandskonten (Aktivkonto, Passivkonto) für die Bilanz und nach Erfolgskonten (Aufwandskonto und Ertragskonto) für die Gewinn- und Verlustrechnung unterschieden.

Kontenklasse Bezeichnung Kontengruppe Kontenart
0 immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
02 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grund:
0200 unbebaute Grundstücke
0210 bebaute Grundstücke
0290 kumulierte Abschreibungen zu bebauten Grundstücken
0300 Gebäude
0390 kumulierte Abschreibungen zu Gebäuden
04 Technische Anlagen und Maschinen
0400 Maschinen
0490 Abschreibungen auf Maschinen
aktive Bestandskonten
1 Finanzanlagen 01 Beteiligungen:
0100 Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
0110 sonstige Anteile
0120 Ausleihungen
0121 Arbeitgeberdarlehen
0130 Wertpapierleihe
0190 Abschreibungen
aktive Bestandskonten
2 Umlaufvermögen
aktive Rechnungsabgrenzung
0200 Vorräte
0210 Fertigungsmaterial
0220 Fertigerzeugnisse
0230 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
0240 Forderungen an verbundene Unternehmen
0250 sonstige Vermögensgegenstände
0290 Rechnungsabgrenzungsposten
0295 Disagio
aktive Bestandskonten
3 Eigenkapital
Rückstellungen
0300 gezeichnetes Kapital
0310 Kapitalrücklagen
0320 Gewinnrücklagen
0330 Gewinnvortrag/Verlustvortrag
0340 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
0350 Pensionsrückstellungen
0360 sonstige Rückstellungen
passive Bestandskonten
4 Verbindlichkeiten
passive Rechnungsabgrenzung
04 Verbindlichkeiten
0400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0410 sonstige Verbindlichkeiten
0420 Anzahlungen auf Bestellungen
0430 Konzernverbindlichkeiten
0440 Unternehmensanleihen
0490 Rechnungsabgrenzungsposten
passive Bestandskonten
5 Erträge 0500 Umsatzerlöse
0510 Kapitalertrag aus Beteiligungen
0520 Zinsertrag
0590 sonstige Erträge
Ertragskonten
6 betriebliche Aufwendungen 0610 Materialkosten
0620 Personalkosten
0630 Abschreibungen
0640 Zinsaufwand
Aufwandskonten
7 weitere Aufwendungen 0710 Kostensteuern Aufwandskonten
8 Ergebnisrechnungen
9 Kosten- und Leistungsrechnung

Die Untergliederung orientiert sich streng am Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB).

Der Kontenplan orientiert sich am Kontenrahmen und berücksichtigt betriebsindividuelle Merkmale. Der Kontenplan soll sicherstellen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle auf gleichen Konten gebucht werden, weil eine automatische Kontrolle der Richtigkeit der Kontierung nicht vorhanden ist.[5]

Mögliche Anpassungen

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Der Kontenplan kann unternehmensindividuell durch Reduzierungen oder Erweiterungen an den vorgegebenen Kontenrahmen angepasst werden:

  • Reduzierung der Anzahl der Konten: Ein Versicherungsunternehmen benötigt z. B. kein Konto „Vorräte“.
  • Erhöhung der Anzahl der Konten durch Unterkonten:
    • Das Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ wird in Unterkonten nach Kreditoren unterteilt.
    • Zur besseren Kontrolle der Kfz-Kosten wird unter „laufende Kfz-Kosten“ für jedes Fahrzeug des Fuhrparks ein Konto eingerichtet und mit dem Kfz-Kennzeichen beschriftet.
  • Umbenennung einzelner Konten aus Vereinfachungsgründen. Die Nummer des Kontos darf bei Umbenennung nicht verändert werden. Beispielsweise erhält das Konto „Bank“ die Bezeichnung der Hausbank, sofern eine Bankverbindung zu mehreren Kreditinstituten vorhanden ist.

Ruhende Konten

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Konten, die zwar mit Buchwert in der Eröffnungsbilanz angelegt, dann aber im Laufe des Geschäftsjahres nicht für Buchungen benutzt wurden, nennt man ruhende Konten.

Aufbewahrungsfrist

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In Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist für den Kontenrahmen nach § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO zehn Jahre.

International

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Osterreich  Österreich

Aus dem Kontenrahmen des Österreichischen Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeits-Zentrum (ÖPWZ) lässt sich folgender Kontenplan entwickeln: Klasse 0: Anlagevermögen, 1 Vorräte, 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 3 Rückstellungen, 4 Umsatzerlöse, 5 Wareneinsatz, 6 Löhne und Gehälter, 7 Abschreibungen, 8 Finanzerträge und Finanzaufwand und Klasse 9: Eigenkapital.

In Österreich beträgt die Aufbewahrungsfrist nach § 212 Abs. 1 UGB und § 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre.

Schweiz  Schweiz

In der Schweiz baut der individuelle Kontenplan auf dem Kontenrahmen KMU auf.[6] Die einzelnen Kontenklassen sind: 0 Aktiven (Vermögenswerte), 1 Passiven (Eigenkapital und Verbindlichkeiten), 3 Betriebsertrag (operatives Ergebnis), 4 Waren-, Material- und Dienstleistungsaufwand (Wareneinsatz, Materialkosten), 5 Personalaufwand, 6 übriger Betriebsaufwand, Abschreibungen, Finanzerfolg, 7 Betrieblicher Nebenerfolg, betriebsfremder, außerordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Erfolg, Steuern, 8 Abschluss.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach Art. 958f OR zehn Jahre. Aus steuerlichen Gründen müssen Geschäftsunterlagen über Immobilien zwecks Berechnung der Eigennutzung 20 Jahre aufbewahrt werden.

Abgrenzung

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Der Kontenplan darf nicht mit dem Kontenrahmen verwechselt werden. Letzterer ist die branchenübergreifende Klassifikation aller möglichen, in allen Betriebsformen allgemein vorkommenden Konten, aus dem ein Unternehmen individuell seinen eigenen Kontenplan entwickelt.[7]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Manfred Hallwachs, Kontenplan, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 457
  2. Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 67
  3. Gerald Preißler/German Figlin, IFRS-Lexikon, 2009, S. 72 f.
  4. Manfred Hallwachs, Kontenplan, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 457
  5. Manfred Hallwachs, Kontenplan, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 457
  6. Inspecta Treuhand Revision Steuern (Hrsg.), Kontierungsrichtlinien Kontenrahmen KMU basierend auf Schweizer Kontenrahmen KMU, Oktober 2021, S. 4
  7. Ernst Hache/Heinz Sander, Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 68