Als Konvenienz (lat. Übereinkunft; von convenire: (zusammen) passen, geeignet sein) bezeichnete man vor allem im 19. Jahrhundert[1] das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf;[2] die Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. Man sprach daher auch von einer Konvenienzehe, im Gegensatz zu Neigungs- oder Affektionsheirat.

Literatur

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  • Therese Huber: Luise – oder ein Beitrag zur Geschichte der Konvenienz. Leipzig 1796.

Einzelbelege

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  1. Paul Fischer: Goethe-Wortschatz – ein sprachgeschichtliches Wörterbuch zu Goethes sämtlichen Werken, Leipzig : E. Rohmkopf 1929, S. 844.
  2. Friedrich List: Schriften, Reden, Briefe, Bd. 8. Tagebücher und Briefe 1812–1846, hrsg. Erwin von v. Beckerath, Berlin : Reimar Hobbing 1933, S. 577.