Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ist eine Rechtsverordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber regelt. Die Ermächtigung für den Erlass der Konzessionsvergabeverordnung ergibt sich aus § 113 und § 114 GWB.

Basisdaten
Titel: Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
Kurztitel: Konzessionsvergabeverordnung
Abkürzung: KonzVgV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland             
Erlassen aufgrund von: § 113, § 114 GWB
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Kartellrecht
Fundstellennachweis: 703-5-8
Erlassen am: 12. April 2016
(BGBl. I S. 624, 683)
Inkrafttreten am: 18. April 2016
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 10. Juli 2018
(BGBl. I S. 1117, 1121)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Juli 2018
(Art. 7 G vom 10. Juli 2018)
GESTA: G005
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Konzessionsvergabeverordnung enthält „nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber“ (§ 1 KonzVgV).

Durch den Erlass der Konzessionsvergabeverordnung wurde die Richtlinie 2014/23/EU zur Konzessionsvergabe umgesetzt. Sie beinhaltet Regelungen zur Bekanntmachung von Konzessionsvergaben, zur Bemessung der Teilnahme- und Angebotsfristen, zur Prüfung der Eignung von Unternehmen, zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und zur eVergabe.

Literatur

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