Kornspitz war bis zum OGH-Urteil 2015 eine eingetragene Marke des österreichischen Unternehmens Backaldrin für ein aus einer bestimmten Backmischung hergestelltes Weizenkleingebäck.[1] Die Backmischung besteht aus Weizenmehl und -schrot, Roggenschrot, Weizenkleie, Sojaschrot, Weizen-Malzschrot, Roggenmehl, Hefe, Salz, Backmittel und Gewürzen, darunter Kümmel. Durch Schrot und Kleie hat der Teig einen Ballaststoffanteil von über 7 %; die etwa 70 Gramm schweren, spindelförmigen Kornspitze sind jedoch kein Vollkorngebäck. Für Backmischungen und Teiglinge gilt die Marke „Kornspitz“ auch weiterhin.

Kornspitz auf Dessertteller

Die Rezeptur des Kornspitz wurde 1984 entwickelt. Laut Herstellerangaben ist Kornspitz heute das erfolgreichste Markengebäck Europas und wird in 68 Ländern rund 4,5 Millionen Mal pro Tag verspeist.[2] Die Kornspitz-Backmischung wird nicht an Endkunden verkauft, sondern nur von Bäckereien verarbeitet.

Rechtsstreit

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Im Herbst 2011 entschied das Österreichische Patentamt, dass es sich bei der Bezeichnung Kornspitz um eine Gattungsbezeichnung handle und der markenrechtliche Schutz daher in Zukunft nicht mehr möglich sei. Gegen den nicht rechtskräftigen Bescheid des Patentamtes wurde von backaldrin The Kornspitz Company Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat eingelegt,[3] der den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiterleitete.[4] Der EuGH stellte in einem Urteil (Rechtssache C‑409/12) vom 6. März 2014 fest, dass ein Markenname verfallen kann, wenn sich die Konsumenten nicht mehr bewusst sind, dass es sich um eine Marke handelt, und der Begriff in die Alltagssprache übergegangen ist, verwies jedoch das Verfahren zurück an die österreichischen Gerichte.[5][6]

Im Jänner 2015 entschied das Oberlandesgericht Wien, dass es sich beim Kornspitz nicht mehr um einen Markennamen handelt, sondern um einen Gattungsbegriff, der von Konsumenten verwendet wird, um eine Sorte von Gebäck zu bezeichnen[7]. Backaldrin kündigte an, Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einzulegen.[8]

Anfang September entschied der OGH endgültig: Kornspitz ist zu einem Gattungsbegriff für Gebäck geworden und gilt damit markenrechtlich nicht mehr für Backware, sondern nur mehr für die Backmischung und Teiglinge. Zwar sind diese die Haupteinnahmequelle des Unternehmens backaldrin, dennoch bezeichnet es das Urteil als „unangenehm“.[9]

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Commons: Kornspitz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Der Kornspitz. Kornspitz, archiviert vom Original am 1. März 2014; abgerufen am 15. Dezember 2012.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kornspitz.com
  2. Kornspitz in USA und Afrika. OÖ Nachrichten, abgerufen am 9. Februar 2011.
  3. Kampf um die Bezeichnung Kornspitz. ooe.ORF.at, 14. Dezember 2011, abgerufen am 15. Dezember 2011.
  4. Streit über „Kornspitz“ vor EU-Gericht, Artikel auf ORF.at vom 12. September 2013
  5. derStandard.at - Marke "Kornspitz" droht zu verfallen. Artikel vom 6. März 2014, abgerufen am 7. März 2014.
  6. EuGH-Urteil - Rechtssache C‑409/12 - Backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH gegen Pfahnl Backmittel GmbH. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2014, abgerufen am 7. März 2014.
  7. diePresse.com - Oberlandesgericht Wien: "Kornspitz" ist kein Markenname. Artikel vom 21. Jänner 2015, abgerufen am 21. Jänner 2015.
  8. orf.at - „Kornspitz“ ist keine Marke. Artikel vom 21. Jänner 2015, abgerufen am 21. Jänner 2015.
  9. http://ooe.orf.at/news/stories/2730667/ Endgültiges Aus für die Marke Kornspitz, 9. September 2015, abgerufen am 9. September 2015.