Kraftwerk Lünen-Stummhafen

Steinkohlekraftwerk

Das Kraftwerk Lünen-Stummhafen ist ein Steinkohlekraftwerk im Lüner Ortsteil Lippholthausen im Kreis Unna. Es hat eine Nennleistung von 750 MW.

Kraftwerk Lünen-Stummhafen
Trianel-Kraftwerk (Neubau im August 2012)
Trianel-Kraftwerk (Neubau im August 2012)
Lage
Kraftwerk Lünen-Stummhafen (Nordrhein-Westfalen)
Kraftwerk Lünen-Stummhafen (Nordrhein-Westfalen)
Koordinaten 51° 36′ 55″ N, 7° 27′ 43″ OKoordinaten: 51° 36′ 55″ N, 7° 27′ 43″ O
Land Deutschland
Gewässer Datteln-Hamm-Kanal, Lippe
Daten
Typ Dampfkraftwerk
Primärenergie Fossile Energie
Brennstoff Steinkohle
Leistung 750 MW
Eigentümer Trianel
Betreiber Steag
Projektbeginn 2008 (Spatenstich)
Betriebsaufnahme 2013
Turbine Dampfturbine
Website www.trianel-luenen.de

Das Kraftwerk Lünen-Stummhafen hat keinen Kamin. Die Abgase werden durch den 160 Meter hohen Kühlturm ins Freie geleitet.[1] Das Kühlwasser wird dem Datteln-Hamm-Kanal entnommen und nach Gebrauch teilweise in die Lippe abgegeben.[2] Neben elektrischer Energie stellt das Kraftwerk auch Fernwärme mit einer Leistung von 35 MW bereit.[3]

Während Trianel Eigentümer des Kraftwerks ist, wird es von der Steag betrieben.[4]

Geschichte

Bearbeiten

Neben den beiden damals vorhandenen Kraftwerken Kraftwerk Lünen und Biomassekraftwerk Lünen errichtete die Trianel Energie am Lünener Stummhafen ein Steinkohlekraftwerk neu. Namensgeber des Hafens sind die Gebrüder Stumm. Offizieller Baubeginn war der 3. September 2008; den ersten Spatenstich machte Christa Thoben (NRW-Wirtschaftsministerin von 2005 bis 2009). Aus diesem Anlass gab es Demonstrationen von Kraftwerksgegnern.

Zu den Minderheitseigentümern (mit einem Anteil von rund 24 Millionen Euro) zählt auch die schweizerische Azienda Elettrica Ticinese (AET) im Besitz des Kanton Tessin. Dieses Engagement führte zu einer öffentlichen Diskussion und schließlich zu einer Volksabstimmung; in dieser wurde das Engagement bestätigt.[5]

Im Dezember 2011 hob das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zum Betrieb des Kraftwerkes nach einer Klage des BUND vorübergehend auf.[6][7]

Die Trianel Energie investierte zusammen mit 30 weiteren Stadtwerken rund 1,4 Milliarden Euro. Das Kraftwerk wurde im Dezember 2013 offiziell in Betrieb genommen.

 
Das Kraftwerk von der Brockenscheidter Halde in Waltrop aus gesehen

Siehe auch

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Daten und Fakten zum Kraftwerk (Memento des Originals vom 20. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.trianel-luenen.de Abgerufen am 7. März 2012
  2. Trianel: Das Funktionsschema (Memento des Originals vom 16. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.trianel-luenen.de, abgerufen am 13. Dezember 2013.
  3. Das Trianel Kohlekraftwerk – ein starkes Stück Lünen (Memento des Originals vom 21. September 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.trianel-luenen.de, abgerufen am 5. September 2020.
  4. Pressemitteilung der Steag: STEAG übernimmt vorzeitig Betriebsführung für Trianel-Kraftwerk in Lünen. 11. Oktober 2013, archiviert vom Original; abgerufen am 5. September 2020.
  5. Tessiner setzen auf Strom aus deutschem Kohlekraftwerk, Tagesanzeiger, 5. Juni 2011, abgerufen am 5. September 2020.
  6. Steinkohlekraftwerk auf Eis gelegt. In: Westdeutsche Zeitung, 2. Dezember 2011. Abgerufen am 6. Dezember 2011.
  7. Markus Appel: Umweltverbände im Ferrari des deutschen Umweltrechtsschutzes. Anmerkung zur Trianel-Entscheidung des EuGH, Urt. v. 12. 5. 2011 – C-115/09. In: Natur und Recht, Jg. 33 (2011), S. 414–416 (Digitalisat, abgerufen am 13. Juli 2020).
Bearbeiten