Kreisgericht Bützow
Das Kreisgericht Bützow war ein Kreisgericht in der DDR und hatte seinen Sitz im historischen Großherzoglichen Amtshaus am Schlossplatz 3 in Bützow.
Geschichte
BearbeitenIn Bützow befand sich das Amtsgericht Bützow. In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Bützow entstand so das Kreisgericht Bützow, welches dem Bezirksgericht Schwerin nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Bützow. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte gebildet. So wurde auch das Kreisgericht Bützow 1991 aufgelöst und das Amtsgericht Bützow wieder eingerichtet.[1]
Gebäude
BearbeitenDas Kreisgericht war im heute denkmalgeschützten Großherzoglichen Amtshaus untergebracht, das 1850 erbaut wurde und sich am Schlossplatz 3 befindet.[2]
Aktion Rose
BearbeitenIm Rahmen der Verhaftungen der Aktion Rose im Jahr 1953 wurde in 408 Fällen ein Strafverfahren, zumeist in Schnellverfahren, am Kreisgericht Bützow durchgeführt. Dieses war hierfür extra mit vier zusätzlichen Richtern besetzt worden.[3][4] Das Vorgehen der DDR-Regierung war auch formell willkürlich. Das Kreisgericht Bützow war für die meisten Fälle der Aktion Rose nicht das ordentliche Kreisgericht. Die Konzentration der Fälle, die eigentlich vor anderen Kreisgerichten hätten geführt werden müssen, führte dazu, dass das Gericht hier als Ausnahmegericht wirkte, was nach § 7 Abs. 2 GVG (DDR)[5] unzulässig war.[6]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- ↑ Landkreis Rostock: Denkmalliste des Landkreises Rostock A ‐ Z. 10. Februar 2021 (landkreis-rostock.de [PDF]).
- ↑ FDGB-Lexikon
- ↑ Sehr viele Einzelfälle sind aufgeführt in: Boris Burghardt, Ute Hohoff: Strafjustiz und DDR-Unrecht. Band 5: Rechtsbeugung. Teilband 1, 2011, ISBN 9783110923919, S. 491 f.
- ↑ Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983ff., Digitalisat.
- ↑ Neue Justiz, Band 45, 1991, S. 420.
Koordinaten: 53° 50′ 48,8″ N, 11° 58′ 37,2″ O