Kronach (Weißer Main)

Zufluss des Weißen Mains in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach

Die Kronach ([ˈkʁoːnax) ist ein gut 14 km langer linker und südöstlicher Zufluss des Weißen Mains im oberfränkischen Landkreis Bayreuth.

Kronach
Die Kronach in Goldkronach

Die Kronach in Goldkronach

Daten
Gewässerkennzahl DE: 24114
Lage Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge

Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland


Deutschland

Flusssystem Rhein
Abfluss über Weißer Main → Main → Rhein → Nordsee
Quelle aus mehreren Quellbächen westlich von Warmensteinach
49° 59′ 47″ N, 11° 44′ 49″ O
Quellhöhe ca. 830 m ü. NHN (höchstgelegene Quelle)
Mündung bei Himmelkron-Kremitz in den Weißen MainKoordinaten: 50° 2′ 42″ N, 11° 36′ 29″ O
50° 2′ 42″ N, 11° 36′ 29″ O
Mündungshöhe 345 m ü. NHN
Höhenunterschied ca. 485 m
Sohlgefälle ca. 34 ‰
Länge 14,3 km[1]
Einzugsgebiet 40,78 km²[1]
Gemeinden Goldkronacher Forst, Goldkronach, Bindlach, Bad Berneck, Himmelkron
Karte
Karte

Der Name besteht aus dem Grundwort -aha für 'Fließgewässer' und dem althochdeutschen Wort krano für 'Kranich'. Vergleiche hierzu die Ersterwähnung des Orts Goldkronach als Kranach (1317).[2]

Geographie

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Die Kronach entspringt mit etlichen Quellbächen im Waldgebiet des bis zum 31. Dezember 2018 gemeindefreien Goldkronacher Forsts, etwa 3 km westlich von Warmensteinach. Die höchste Quelle liegt auf einer Höhe von ungefähr 830 m ü. NHN am Hohberg-Nordhang nahe dem Dreihirtenstein.

 
Mündung der Kronach (von rechts) in den Weißen Main

Die Kronach fließt in west- bis nordwestlicher Richtung, wechselt bald aus dem Gemeindegebiet von Warmensteinach über ins Stadtgebiet von Goldkronach und fließt dort durch die Ortschaften Sickenreuth und Goldkronach, wonach nurmehr sporadisch kleine Waldstücke am ansonsten in offener Landschaft flacher dahinziehenden Bach liegen, sie passiert noch das Dorf Kottersreuth der Stadt.

Danach zieht die Kronach nahe und dann auf der Grenze zwischen der Gemeinde Bindlach links- und der Stadt Bad Berneck rechtsseits, dort liegt der Bindlacher Einzelhof Friedrichshof dem Bernecker Dorf Neudorf gegenüber.

Nach einem kurzen Stück auf Bernecker Gemarkung und einem etwas längeren wieder als Grenzbach tritt die Kronach aufs Gebiet der Gemeinde Himmelkron über, wo sie den Kunigundenhof und den Weiler Kieselhof passiert. Am folgenden, diesmal links liegenden Dorf Kremitz mündet sie aus dem Südosten kommend auf einer Höhe von etwa 345 m ü. NHN von links in den aus dem Osten heranziehenden Weißen Main.

Der 14,3 km lange Lauf der Kronach endet ungefähr 485 Höhenmeter unterhalb ihrer Quelle, sie hat somit ein mittleres Sohlgefälle von circa 34 ‰.

Zuflüsse

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  • Kornbach, von links auf 502 m ü. NHN in Goldkronach-Sickenreuth, 1,7 km und ca. 1,3 km².
  • Saulochbach, von links auf 394 m ü. NHN östlich zwischen Goldkronach und Goldkronach-Kottersreuth, 4,5 km und 6,6 km².
  • Kuhbach, von links auf 382 m ü. NHN nach Kottersreuth auf der Gemeindegrenze zu Bindlach, 4,1 km und 9,9 km².
  • Langelohbach, von links auf 374 m ü. NHN vor dem Bindlacher Friedrichshof, 1,8 km und ca. 1,0 km².
  • Benkerbach, von links auf 363 m ü. NHN nordwestlich nach dem Friedrichshof, 2,3 km und ca. 2,7 km².
  • Weiherbach, von rechts auf 361 m ü. NHN nordwestlich unterhalb von Bad Berneck-Neudorf, 3,2 km und ca. 4,6 km².
  • Zitteltalbach, von links auf 356 m ü. NHN nördlich von Bad Berneck-Doebitsch und östlich des Eichelberges, 2,0 km und ca. 2,1 km².

Flusssystem Weißer Main

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Renaturierung

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Im Jahr 2022 wurden die Kronach zwischen Goldkronach und Kottersreuth und deren Zufluss Saulochbach unterhalb von Nemmersdorf saniert und ökologisch aufgewertet.[3]

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Commons: Kronach – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. a b Verzeichnis der Bach- und Flussgebiete in Bayern – Flussgebiet Main, Seite 3 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Stand 2016 (PDF; 3,3 MB)
  2. Albrecht Greule: Deutsches Gewässernamenbuch. Walter de Gruyter, Berlin / Boston 2014, ISBN 978-3-11-057891-1, S. 285 f., „Kronach“ (Auszug in der Google-Buchsuche).
  3. Raus aus dem Bett in: Nordbayerischer Kurier vom 4./5. Februar 2023, S. 19.