Kur (Heiliges Römisches Reich)
Wahlversammlung im Heiligen Römischen Reich
Als Kur wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahlversammlung zur Bestimmung des römisch-deutschen Königs beziehungsweise Kaisers bezeichnet.
Das Wort leitet sich vom mittelhochdeutschen kur bzw. kure („Wahl“) ab und ist verwandt mit dem Verb „küren“ und mit dem niederländischen keuren, „beschauen, mustern, prüfen“.
Berechtigt zur Königswahl waren anfangs alle sogenannten Großen des Reiches, seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dann nur noch die Kurfürsten. Die Goldene Bulle von 1356 als wichtigstes der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches regelte schließlich die Wahl der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806 im Detail.[1]
Literatur
Bearbeiten- Ulrich Reuling: Die Kur in Deutschland und Frankreich. Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1979, ISBN 978-3-525-35376-9.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Goldene Bulle, Kapitel 31 (Übersetzung von Wolfgang D. Fritz, Weimar 1978): ( vom 6. Februar 2007 im Internet Archive) „Wir bestimmen daher, daß die Söhne, Erben oder Nachfolger der erhabenen Fürsten, nämlich des Königs von Böhmen, des Pfalzgrafen bei Rhein, des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg, die doch wahrscheinlich als Kinder die deutsche Sprache auf natürliche Weise erlernt haben, vom siebenten Jahre an in der lateinischen, italienischen und slawischen [das heißt wohl tschechischen] Sprache unterrichtet werden.“