Kuratbenefizium bezeichnet eine Pfründe für einen Benefiziaten, der die Stellung eines Kuraten bekleidet, sowie das damit verbundene Kirchenamt.

Im Gegensatz dazu ist das Inkuratbenefizium ein Benefizium ohne „Cura“ (= ohne Sorge/Seelsorge), bei dem der Benefiziat nicht mit der regelmäßigen Ausübung von Seelsorge für einen bestimmten Sprengel innerhalb der Pfarrei betraut war, sondern die Seelsorge grundsätzlich dem Pfarrer oblag.[1]

Einzelnachweise

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  1. Pfarrei Steinach: Steinacher Schlossbenefizium als Inkuratbenefizium, abgerufen am 20. Januar 2020.