Kuroda Kiyotaka

japanischer Politiker

Kuroda Kiyotaka (japanisch 黒田 清隆, auch Ryōsuke (了介); geb. 9. November 1840 in der Provinz Satsuma; gest. 23. August 1900) war ein japanischer Politiker und Diplomat der Meiji-Zeit. – Seit 1884 Graf.

Kuroda Kiyotaka

Kuroda kämpfte im Boshin-Krieg gegen das Bakufu und engagierte sich dann für die neue Regierung nach der Meiji-Restauration 1868. Als während der Satsuma-Rebellion die Burg Kumamoto belagert wurde, gelang es ihm, die von Tani Tateki und Yamakawa Hiroshi (山川 浩; 1845–1898) gehaltene Burg zu entsetzen. Er wurde Generalleutnant, 1870 stellvertretender Leiter des Kaitaku-shi (~„Erschließungsamt“ für die noch nicht als Präfektur anerkannte Hokkaidō) und 1874 dessen Leiter. 1881 wurde Kuroda in einen Finanz-Skandal in Verbindung dem wirtschaftlichen Aufbau von Hokkaidō[A 1], verwickelt, aber er blieb Leiter des Büros, bis es 1882 aufgelöst wurde.

Als Sonderbotschafter schloss Kuroda 1876 in Korea den Japanisch-Koreanischen Freundschaftsvertrag ab. Er beteiligte sich auch an der Niederschlagung der Satsuma-Rebellion, konnte dabei die von den Rebellen belagerte Burg Kumamoto befreien. 1882 wurde Kuroda Mitglied des Staatsrats, Kabinetts-Berater und dann Minister für Landwirtschaft und Handel. Als Premierminister 1888 bis 1889 leitete er das zweite Kabinett Japans aus Mitgliedern der Meiji-Oligarchie, das sich offen für „Transzendentalismus“[A 2] einsetzte. Das Kabinett beriet über die Verkündigung einer Verfassung, stürzte aber schließlich über die von Ōkuma Shigenobu vorgeschlagene Revision der „Ungleichen Verträge“ mit den westlichen Mächten.

Kuroda war anschließend bis 1882 Mitglied des Geheimen Staatsrats und von 1895 bis 1900 Leiter desselben. Bis zu seinem Tod gehörte Kuroda zu den Genrō, den Staatsmännern, die zu den engsten Beratern am Hof gehörten und in der Regel den Premierminister auswählten.[A 3]

Literatur

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  • S. Noma: Kuroda Kiyotaka. In: Japan. An Illustrated Encyclopedia. Kodansha, 1993, ISBN 4-06-205938-X, S. 608–609.
  • Kuroda Kiyotaka. In: Janet Hunter (Hrsg.): Concise Dictionary of Modern Japanese History. Kodansha International, 1984, ISBN 4-7700-1193-8.
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Anmerkungen

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  1. Im Jahr 1881 erhielt Kuroda von der Zentralregierung die Erlaubnis, die in den Aufbau investierten 14 Millionen Yen an eine Gruppe von Unternehmern aus Ōsaka, angeführt von Gōdai Tomoatsu (五代 友厚; 1836–1883), mit engen Verbindungen zum Satsuma- und Chōshū-Han, die nun 30 Millionen Yen Wert waren, zu ungewöhnlich günstigen Bedingungen zu verkaufen. Die allgemeine Kritik darüber führte zur Stornierung, aber der politische Schaden war damit nicht so schnell wiedergutzumachen.
  2. 超然主義 chōzen shugi, der Begriff bezeichnet in politischen Diskurs der Meiji-Zeit: Regierung ohne/gegen die (bürgerlichen) politischen Parteien, die sich in Präfektur- und Lokalparlamenten formiert hatten und ab 1890 künftig durch das gewählte Abgeordnetenhaus auch im neuen Reichstag vertreten sein würden. Damit war der „Transzendentalismus“ das Gegenmodell zu einem parlamentarischen Regierungssystem, wie es die Bürgerrechtsbewegung in einigen ihrer „privaten“ Verfassungsentwürfe erträumt hatte. Die Meiji-Verfassung sollte dagegen in ihrer Umsetzung zunächst ganz preußisch-„transzendent“ verstanden werden. Allerdings erwies sich die Regelung für Haushaltskonflikte, die die Oligarchen mit Blick auf Bismarcks Verfassungskonflikt in die Verfassung aufnahmen (Artikel 71: Im Konfliktfall galt der Haushalt des Vorjahres), schon in den 1890ern als zu schwach, so dass die Oligarchie bald zu Kompromissen mit dem Parlament gezwungen war und die Parteien schon einige Jahre später in Regierungen einbezogen wurden. Mit der Bildung der Rikken Seiyūkai im Jahr 1900 wurden schließlich einige führende Meiji-Oligarchen selbst Mitglied einer Partei zusammen mit Bürgerlichen.
  3. Die ersten Premierminister einschließlich Kuroda selbst wurden aber noch jeweils von den Vorgängerkabinetten vorgeschlagen. Erst ab den 1890ern wurde das Auswahlverfahren in Form dieser Ex-Premierminister- bzw. Oligarchen-Konferenz zur Norm.