Ein Laissez-passer (lɛse ˈpaseˑfranzösisch für „Passierschein“) ist ein diplomatisches Reisedokument, das insbesondere von internationalen Organisationen für dienstliche Auslandsreisen ausgestellt wird. Er dient damit faktisch ähnlichen Zwecken wie ein Diplomatenpass.

Deckblatt eines Laissez-Passer für Bedienstete der Vereinten Nationen
Deckblatt eines diplomatischen Laissez-Passer für leitende Bedienstete oder Direktoren der Vereinten Nationen

Der Laissez-passer wird von internationalen Organisationen anstelle von staatlichen Dienstpässen oder Diplomatenpässen für ausgewählte Mitarbeiter ausgestellt. Diese können einen Laissez-passer für dienstlich veranlasste Reisen bzw. den Grenzübergang verwenden, wobei in der Regel nur Mitgliedstaaten der betroffenen internationalen Organisation verpflichtet sind, das Dokument anzuerkennen.

Beispiele

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Organisationen, deren Laissez-passer-Dokumente in der EU anerkannt werden, sind:[1]

Die EU selbst vergibt bereits seit 1953 (damals als EGKS) entsprechende, biometrische Pässe an Mitarbeiter und Diplomaten, welche für sechs Jahre gültig sind.[3][4][5]

Staatlicher Passersatz

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Vorderseite eines deutschen Reiseausweises als Passersatz

Auch von staatlichen Stellen ausgestellte Passersatzdokumente zum einmaligen Grenzübertritt werden mitunter französisch Laissez-passer genannt. Sie werden regelmäßig von den Auslandsvertretungen der Herkunftsländer (Konsulate oder Konsularabteilungen der Botschaften) oder an eigene Staatsbürger (bei EU-Bürgern auch an andere Unionsbürger) ausgestellt, um in das Heimatland zurückreisen zu können; etwa, weil der Reisepass verloren wurde. Ebenso ist es zuletzt vermehrt zum Einsatz gekommen, um die Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer zu ermöglichen.

Der Libanon stellte an Flüchtlinge aus der Südosttürkei, die zur Gruppe der Mhallami gehören, Personaldokumente mit der Bezeichnung „Laisser-passer“ aus.[6]

Einzelnachweise

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  1. https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/default/files/what-we-do/policies/borders-and-visas/document-security/docs/part_iii_travel_documents_issued_by_international_organisations_and_other_entities_subject_to_international_law_en.xlsx
  2. Section 24 of the Convention on the Privileges and Immunities of the United Nations (Memento des Originals vom 1. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.unog.ch Abgerufen am 30. Mai 2018
  3. Tom Topol: History of the EU and its Laissez-Passer. In: Keesing Platform. 4. August 2020, abgerufen am 24. Mai 2021 (britisches Englisch).
  4. Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (PDF)
  5. EU laissez passer. Abgerufen am 24. Mai 2021 (englisch).
  6. Ralph Ghadban, Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin. Berlin 2000. ISBN 3-86093-293-4, Nachdruck 2008, S. 89