Land- und Stadtgericht Ragnit
Das Land- und Stadtgericht Ragnit war von 1838 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Ragnit.
Geschichte
BearbeitenIn Ragnit bestand bis 1838 das Stadtgericht Ragnit und das Justizamt Ragnit. Mit Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurde daraus das Land- und Stadtgericht Ragnit gebildet.[1][2] Es war ein Gericht 2. Klasse (später 1. Klasse) im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.
Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 die Stadt Ragnit mit 2191 Gerichtseingesessenen und 8 Ortschaften mit 755 Gerichtseingesessenen (zusammen also 2946 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Land- und Stadtrichter und zwei weitere Mitarbeiter beschäftigt. Sitz des Gerichtes war das Rathaus der Stadt und spätestens ab 1838 Burg Ragnit.[3] Nach dem Zusammenschluss umfasste der Gerichtsbezirk 36.032 Gerichtseingesessene. Am Gericht waren nun ein Direktor, sechs Richter und dreizehn weitere Mitarbeiter beschäftigt.[4] Sitz war die Burg Ragnit.
Mit Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurde eine Gerichtskommission Wischwill des Land- und Stadtgerichts Ragnit gebildet.[5]
Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Ragnit entstand das Kreisgericht Ragnit.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
- ↑ W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.
- ↑ W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 99, Digitalisat.
- ↑ W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 497, Digitalisat.
- ↑ W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.