Liste deutscher Luftfahrtbehörden

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Diese Liste deutscher Luftfahrtbehörden führt die Luftfahrtbehörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die zivile Luftverkehrsverwaltung wird als Bundesverwaltung geführt Art. 87d GG. Dabei werden mit dem § 31 Luftverkehrsgesetz Teile als Auftragsverwaltung an die Länder vergeben. Deshalb gibt es Luftfahrtbehörden auf Bundesebene und in den Ländern. Darüber hinaus sind einzelnen Aufgaben an beliehene Unternehmen[1] und Verbände[2] vergeben worden. Sie sind damit keine Behörden, nehmen aber durch die Beleihung oder Beauftragung hoheitliche Aufgaben wahr.

Die Militärische Luftfahrt in Deutschland wird in eigener Zuständigkeit vom Bundesministerium der Verteidigung verwaltet.

Luftfahrtbehörden des Bundes

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Die Ministerien und Verwaltung auf Bundesebene führen die Rechts- und Fachaufsicht über die Landesbehörden und die Beauftragten Unternehmen und Verbände durch. Sie führen Zulassungen, Genehmigungen und Aufsicht in den Bereichen Fluggastrechte, Luftfahrtunternehmen, Ausbildungsorganisationen, Flugunfälle und Pilotenlizenzen durch.[3] Zudem sind sie gegenüber der Europäischen Union für die einheitliche Umsetzung der EU-Verordnungen verantwortlich, da der Luftverkehr europarechtlich geregelt wird.[4]

Zuständiges Ministerium Fachbehörde
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Luftfahrt-Bundesamt
 
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung  
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung  
Flughafenkoordination Deutschland GmbH (Beliehener)
Bundesministerium der Verteidigung Luftfahrtamt der Bundeswehr  

Landesluftfahrtbehörden

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Landesluftfahrtbehörden nehmen Verwaltungsaufgaben wahr, welche die Verwaltung auf Bundesebene nicht direkt selbst ausführt. Dazu gehört die Genehmigung und Überwachung des Betriebs von

  • Flugplätzen,
  • unbemannte Fluggeräten
  • Luftfahrtveranstaltungen
  • Durchführung der Luftaufsicht vor Ort
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Verwalten der Pilotenlizenzen, welche auf Sichtflug beschränkt sind

In den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland ist die oberste Landesbehörde zugleich Fachbehörde für Luftfahrt.

Bundesland Zuständiges Ministerium Fachbehörde
Baden-Württemberg

 

Ministerium für Verkehr Regierungspräsidium Stuttgart
Bayern

 

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regierung von Oberbayern

Luftamt Südbayern
Zuständigkeit: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben

Regierung von Mittelfranken

Luftamt Nordbayern
Zuständigkeit: Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz

Berlin

 

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Brandenburg

 

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)

Bremen

 

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Hamburg

 

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Hessen

 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Kassel
Mecklenburg-Vorpommern

 

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Niedersachsen

 

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Nordrhein-Westfalen

 

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Münster
Rheinland-Pfalz

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Saarland

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Sachsen

 

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Landesdirektion Sachsen
Sachsen-Anhalt

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Thüringen

 

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Landesverwaltungsamt

Organisationen mit Beleihung und Beauftragung

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Die Beauftragung an Verbände unterliegt der Auflage, dass diese Verwaltungsdienstleistungen von der allgemeinen Tätigkeiten der Verbände zu trennen sind und auch Personen außerhalb der Verbände zur Verfügung stehen.

Organisation Aufgabe Aufsichtsbehörde
  Deutsche Flugsicherung GmbH Flugsicherung Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
  Deutscher Aero Club Zulassung und Berechtigungen für Ultraleichtflugzeugen, Ultraleichthubschraubern, Leichte Luftsportgeräte, Sprungfallschirme und Flugmodelle Luftfahrt-Bundesamt
  Deutscher Ultraleichtflugverband Zulassung und Berechtigungen für Ultraleichtflugzeugen, Ultraleichthubschraubern und Leichte Luftsportgeräte Luftfahrt-Bundesamt
  Deutscher Hängegleiterverband Zulassung und Berechtigungen für Hängegleiter, Gleitsegeler und Leichte Luftsportgeräte Luftfahrt-Bundesamt
Deutsche Fallschirmsportverband Zulassung und Berechtigungen für Sprungfallschirme Luftfahrt-Bundesamt
  Deutscher Modellfliegerverband Zulassung und Berechtigungen für Flugmodelle Luftfahrt-Bundesamt

Sonstige Behörden

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Behörden und Stellen, die keine Luftfahrtbehörden sind jedoch Dienstleistungen im Rahmen der Luftverkehrsverwaltung erbringen.

Organisation Aufgabe Aufsichtsbehörde
  Auswärtiges Amt Reisehinweise
  Bundesnetzagentur Sprechfunkzeugnis für die Luftfahrt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt Emissionsrechtehandel Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  Deutscher Wetterdienst Wetterinformation für Luftfahrer Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Einzelnachweise

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  1. Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV)
  2. Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)
  3. Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes. In: www.lba.de. Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 17. Dezember 2019.
  4. VO (EU) 2018/1139 - Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. (Luftfahrt-Grundverordnung)