Landgericht Litzmannstadt
Das Landgericht Litzmannstadt war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt).
Geschichte
BearbeitenDas Landgericht Litzmannstadt wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Litzmannstadt. Sein Sprengel umfasste die Stadt Litzmannstadt und die Kreise Litzmannstadt, Lask und Lentschütz.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet:[2]
Im Jahre 1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichtes Litzmannstadt und seiner Amtsgerichte. Wieder unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Okręgowy w Łodzi.
Sondergericht Litzmannstadt
BearbeitenAm Landgericht Litzmannstadt war das Sondergericht Litzmannstadt (polnisch: Sąd Specjalny w Łodzi) eingerichtet. Dieses fällte eine Vielzahl von Unrechtsurteilen, insbesondere gegen Polen.[3][4]
Literatur
Bearbeiten- Holger Schlüter: „... für die Menschlichkeit im Strafmaß bekannt...“. Das Sondergericht Litzmannstadt und sein Vorsitzender Richter; In: Juristische Zeitgeschichte NRW, Band 14, herausgegeben vom Justizministerium NRW, Recklinghausen 2006, Inhaltsverzeichnis.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 978-3-11-095167-7, S. 171, Digitalisat
- ↑ Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat
- ↑ Maximilian Becker: Mitstreiter im Volkstumskampf: Deutsche Justiz in den eingegliederten Ostgebieten 1939–1945. ISBN 978-3-486-77837-3, Teildigitalisat
- ↑ Sondergericht Litzmannstadt Special Court Litzmannstadt Sąd Specjalny w Łodzi (Sygn.196), portal.ehri-project.eu