Das Landgericht Marienwerder war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Danzig mit Sitz in Marienwerder.

Geschichte

Bearbeiten

Das Landgericht Marienwerder wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1943 als siebentes Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Danzig gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Marienwerder. Dem Landgericht wurden folgende sechs Amtsgerichte zugeordnet[1][2]:

Amtsgericht Sitz abgebendes Landgericht
Amtsgericht Deutsch Eylau Deutsch Eylau Landgericht Elbing
Amtsgericht Löbau in Westpreußen Löbau in Westpreußen Landgericht Thorn
Amtsgericht Marienwerder Marienwerder Landgericht Graudenz
Amtsgericht Neumark in Westpreußen Neumark Landgericht Thorn
Amtsgericht Riesenburg Riesenburg Landgericht Elbing
Amtsgericht Rosenberg Rosenberg Landgericht Elbing

Zeitgleich wurde das Oberlandesgericht Marienwerder aufgehoben.

Im Jahre 1945 wurden der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichtes Marienwerder und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Erlaß vom 5. Oktober 1942, RGBl. I 1942, S. 576
  2. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. 2012, ISBN 9783110951677, S. 156, Digitalisat