Landschaftsschutzgebiet Bach-Erlen-Eschenwald an der Bexter Straße
Das Landschaftsschutzgebiet Bach-Erlen-Eschenwald an der Bexter Straße mit etwa 5,7 Hektar Flächengröße liegt im Stadtgebiet Bad Salzuflen. Es wurde 2004 mit dem Landschaftsplan „Bad Salzuflen“ durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1]
Landschaftsschutzgebiet Bach-Erlen-Eschenwald an der Bexter Straße
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Landschaftsschutzgebiet Bach-Erlen-Eschenwald an der Bexter Straße | ||
Lage | Bad Salzuflen (Wülfer-Bexten), Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | ca. 0,06 km² | |
WDPA-ID | 555700790 | |
Geographische Lage | 52° 3′ N, 8° 42′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2005 |
Beschreibung
BearbeitenDas LSG liegt in der Nordostecke des Forstes Brake mit einem lichten Eschen-Erlenbestand in einer Bachsenke mit stark feuchtezeigender Krautschicht. Nördlich grenzt direkt die Bebauung der Bextener Siedlung Auf der Huneke an. Westlich bildet die Bexter Straße und südlich der Detmolder Weg die Grenze. „Im nördlichen Randbereich ist ein Teich als Artenschutzgewässer angelegt. Der Wald ist besonders im westlichen Teil von zahlreichen Rinnen und Gräben durchzogen. Im Norden sind Beeinträchtigungen durch die angrenzende Siedlung, insbesondere durch Ablagerung von Gartenabfällen, zu beobachten.“[1]
Schutzzwecke für das LSG
BearbeitenLaut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG zur:
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Wald- und Grünlandbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“
- „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“
- „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen sowie Biotopen nach § 62 LG mit wichtigen Refugial-, Puffer-, Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“
- „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“
- „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“[1]
Rechtliche Vorschriften
BearbeitenIm Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist ferner verboten Hunde frei laufen zu lassen. Vom Verbot ist Hundeeinsatz bei der ordnungsgemäßen Jagd, auf Hof- und Gartenbereichen und der Einsatz von Hütehunden ausgenommen.[1]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 3 „Bad Salzuflen“. Detmold 2004.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c d Landschaftsplan Nr. 3 "Bad Salzuflen", S. 74 ff. (PDF) Abgerufen am 2. Juni 2022.