Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen bei Nettelstädt
Das Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlagen bei Nettelstädt mit 23,46 ha Flächengröße liegt in der Stadt Rüthen im Kreis Soest. Das Gebiet wurde 1997 mit dem Landschaftsplan II Erwitte/Anröchte durch den Kreistag als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG liegt nördlich von Nettelstädt. Das LSG grenzt direkt an den Siedlungsbereich.
Beschreibung
BearbeitenDas LSG umfasst Offenlandbereiche mit Grünland und Acker.
Schutzzweck
BearbeitenDie Ausweisung erfolgte wie bei anderen LSGs im Landschaftsplangebiet zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes; wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Rechtliche Vorschriften
BearbeitenWie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Landschaftsplangebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten besteht im LSG ein Verbot Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Es auch verboten Bäume, Sträucher, Hecken, Feld- oder Ufergehölze zu beseitigen oder zu schädigen. Ferner darf kein Grünland, Grünlandbrachen und Ostweiden umgewandelt werden.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Kreis Soest: Landschaftsplan II Erwitte/Anröchte. Soest 1997, S. 101 ff.
Koordinaten: 51° 32′ 48″ N, 8° 23′ 10,3″ O