Landschaftsschutzgebiet Totenberg
Das Landschaftsschutzgebiet Totenberg mit 22,1 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet Arnsberg. Es wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) als LSG Typ B (Kleinflächiger Landschaftsschutz bzw. Ortsrandlagen, Landschaftscharakter) mit einer Flächengröße von 24,7 ha erstmals ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Arnsberg durch den Kreistag 2021 wurde das LSG erneut ausgewiesen und verkleinert.[2]
Beschreibung
BearbeitenEs liegt nördlich von Neheim am Totenberg. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen und geht bis an den Siedlungsrand. Das LSG umfasst Offenlandbereiche mit Acker und Grünland. Der Landschaftsplan führt zum LSG aus: „Lediglich an der L 732 im Norden bieten noch einige Freiflächen eine gewisse Aufenthaltsqualität durch Besonnung und einige Blickverbindungen, die mit dem hier abgegrenzten LSG (unter Einbeziehung der vorh. Kleingartenanlage) erhalten werden soll.“[2]
Schutzzwecke für das LSG
BearbeitenLaut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG wie aller anderen von Typ B im Landschaftsplangebiet zur:
- „Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung;“
- „Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden);“
- „Umsetzung der Entwicklungsziele und primär zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion); “
- „Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutreffenden kulturhistorischen Relikte.“[2]
Rechtliche Vorschriften
BearbeitenIm Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Vom Bauverbot ausgenommen sind, sofern eine Genehmigung vorliegt, Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einen bestehenden angrenzenden gewerblichen Betrieb. Auch der Bau von Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken ist mit Baugenehmigung erlaubt. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Arnsberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Arnsberg. Meschede 1998, S. 86ff
- ↑ a b c Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 13 ff. (PDF) Abgerufen am 30. Januar 2022.
Koordinaten: 51° 27′ 56,9″ N, 7° 57′ 50″ O