Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952

Wahl
Wahl zur Verfassunggebenden
Landesversammlung 1952
1956
Wahlbeteiligung: 63,66 %
 %
40
30
20
10
0
36,0
28,0
18,0
6,3
4,4
3,3
2,4
1,7

Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt.[1] Der neu zu schaffende „Südweststaat“ hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen, er umfasste, der Größe nach, die noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden (Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern.

     
Insgesamt 121 Sitze

Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde damit zum ersten Landtag.

Ergebnis

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Für die Wahl galt eine Sperrklausel von 5 % je Land.

Ergebnis der Wahl vom 9. März 1952
Partei Stimmen Anteil Sitze Direkt-
mandate
CDU 982.727 35,99 % 50 42
SPD 765.032 28,01 % 38 26
FDP/DVP 491.711 18,01 % 23 6
BHE 170.751 6,25 % 6
KPD 119.604 4,38 % 4
DG-BHE/DG 89.459 3,28 %
SRP 65.787 2,41 %
Zentrum 23.356 0,85 %
UWG 22.393 0,82 %
gültige Stimmen
 
2.730.820
 
100,00 %
97,88 %
121
 
74
 
ungültige Stimmen 59.052 2,12 %
Wähler
Wahlbeteiligung
2.789.872
 
100,00 %
  63,66 %
Nichtwähler 1.592.245 36,34 %
Wahlberechtigte 4.382.117 100,00 %

Ergebnis nach Ländern

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Partei Baden Württemberg-
Baden
Württemberg-
Hohenzollern
% Sitze % Sitze % Sitze
CDU 43,6 13 29,2 24 51,4 13 *
SPD 26,6 8 30,3 25 21,6 5
FDP/DVP FDP 15,9 4 DVP 19,2 15 FDP/DVP 16,1 4
BHE 4,96 6,7 5 6,2 1
KPD 03,1 5,1 4 3,3
DG DG-BHE 4,9 DG 1,1
SRP 3,9
Zentrum 4,4
UWG 1,5 0,8 0,3
Summe 25 73 23 *
* 
Ein Überhangmandat für CDU. Daher 23 statt 22 Sitze in Württemberg-Hohenzollern vergeben.

Wahl des ersten Landtags

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Indirekt wurde mit dieser Wahl auch der erste Landtag des neuen Landes Baden-Württemberg bestimmt. Dies legte Artikel 93 der Landesverfassung fest:

„(1) Die Abgeordneten der nach § 13 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 283) gewählten Verfassunggebenden Landesversammlung bilden nach Inkrafttreten dieser Verfassung den ersten Landtag.
(2) Die Wahlperiode dieses Landtags endet am 31. März 1956.“

Artikel 93[2]

Bildung des Landes und erste Landesregierungen

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Knapp sieben Wochen nach der Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Der Gründungsakt war eine Erklärung des direkt zuvor gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP). Er sagte: „Meine sehr verehrten Abgeordneten. Gemäß § 14, Absatz 4, Satz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, den 25. April 1952, 12 Uhr 30 Minuten festgestellt. Mit dieser Erklärung sinngemäß § 11 des zweiten Neugliederungsgesetzes (sind) die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. (…)“[3] Dieser Moment war von tumultartiger Unruhe in der Versammlung überschattet, denn Reinhold Maier hatte die größte Fraktion, die CDU, bei der Koalitionsbildung übergangen.

Im neuen Bundesland bildeten zunächst FDP/DVP, SPD und BHE eine Regierungskoalition unter Reinhold Maier, der zuvor Ministerpräsident von Württemberg-Baden gewesen war. Am 7. Oktober 1953 wurde unter Gebhard Müller (CDU) eine Allparteienkoalition (ohne Beteiligung der KPD) gebildet. Müller war bis 1952 der Regierungschef von Württemberg-Hohenzollern (mit der Amtsbezeichnung „Staatspräsident“) gewesen.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Baden-Württemberg 1952–2006. In: Lexikon Geschichte Baden-Württemberg. Archiviert vom Original am 9. Oktober 2013; abgerufen am 25. April 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.s-line.de
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