Landtagswahlkreis 6 (Rheinland-Pfalz)
Der Landtagswahlkreis 6 existierte in der Form und Bezeichnung in Rheinland-Pfalz seit dem ersten Landeswahlgesetz vom 7. Dezember 1950 bis zur Landtagswahl 1971. Durch das am 4. Juli 1972 verabschiedete Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes wurde die Zahl der Wahlkreise auf 4 verringert und damit der Wahlkreis 6 aufgelöst. Sein Wahlgebiet ging im Wahlkreis 4 auf.
Chronologie des Wahlkreises bis 1972
Bearbeiten1950–1970
BearbeitenIm Zuge der Vorbereitungen der zweiten Landtagswahlen am 29. April 1951 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz das erste Landeswahlgesetz. Durch den § 14 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise orientierten sich an den vorhandenen Regierungsbezirken, die bei der ersten Landtagswahl 1947 den Wahlkreisen entsprachen. Nunmehr wurde dem Wahlkreis 6 vom damaligen Regierungsbezirk Pfalz die Stadtkreise Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Landau und Neustadt an der Weinstraße sowie die Landkreise Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Landau und Germersheim als Wahlgebiet zugewiesen. Im Wahlkreis konnten 19 Abgeordnete gewählt werden.
Gewählte Abgeordnete
1970–1972
BearbeitenIm Zuge der Vorbereitungen der siebenten Landtagswahlen am 21. März 1971 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Juli 1970 eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Sie wurde auch durch die Auflösung des Regierungsbezirkes Montabaur, die 1968 stattfand, sowie die Kreisreform in Rheinland-Pfalz notwendig. Durch den § 12 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sechs Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 6 bekam nun ein völlig anderes Wahlgebiet, umfasste einen Teil des vormaligen Wahlkreises 7 und bestand nun aus den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens sowie den Landkreisen Kusel, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens und dem Donnersbergkreis. Dem Wahlkreis wurden nun 15 Abgeordnete zugesprochen.
Gewählte Abgeordnete
Landtagswahl | Abgeordnete | Partei | Zahl der Mandate |
---|---|---|---|
21. März 1971 | Helmut Adamzyk, Karl Bäcker, Detlef Bojak, Hans Hermann, Werner Hublitz, Philipp Mayer, Karl Walter Müller, Oskar Munzinger | SPD | 8 |
Gisela Büttner, Paul Durm, Peter Haberer, Kurt Rocker, Edwin Steinhauer, Theo Vondano, Werner Weiß | CDU | 7 |
Am 4. Juli 1972 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet, in dessen Folge Rheinland-Pfalz nun in vier Wahlkreise aufgeteilt wurde. Der Wahlkreis 6 wurde aufgelöst, sein Wahlgebiet ging zur Landtagswahl 1975 im Wahlkreis 4 auf.
Literatur
Bearbeiten- Markus Schäfer: Datenhandbuch zur Geschichte des Landtags Rheinland-Pfalz 1947–2003. Mainz 2005, ISBN 3-7758-1405-3