Leibesfrucht
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Der Begriff Leibesfrucht bezeichnet:
- den Embryo von Lebewesen,
- den ungeborenen Menschen als Träger von Rechten im deutschen und Schweizer Recht, siehe Nasciturus (Deutschland) und Nasciturus (Schweiz)
Siehe auch:
Wiktionary: Leibesfrucht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen