Leibwagen
Wagen für die Regenten in feudalistischen Staaten
Leibwagen waren an den Höfen die Wagen für die Herrschaft.
Leibwagen unterlagen der Aufsicht durch den Leibwagenmeister mit Hilfe der ihm untergebenen Leibwagenhaltern. Sie unterscheiden sich von den Hof- und Kammerwagen.[1][2]
Gelegentlich werden die Begriffe vom Einrösser bis hin zum Sechsrösser für Leibwagen verwendet.[3]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. Seiten 1997–2000.
- ↑ J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopädie (1773 - 1858).
- ↑ Rainer A. Müller: Der Fürstenhof in der frühen Neuzeit. Oldenbourg Verlag, 2004, ISBN 978-3-486-56766-3, S. 22 (google.de).