Leibwagen

Wagen für die Regenten in feudalistischen Staaten

Leibwagen waren an den Höfen die Wagen für die Herrschaft.

Einzug von Karl X. durch das Tor von la Villette nach Paris auf der Rückkehr von seiner Krönung, 6. Juni 1825

Leibwagen unterlagen der Aufsicht durch den Leibwagenmeister mit Hilfe der ihm untergebenen Leibwagenhaltern. Sie unterscheiden sich von den Hof- und Kammerwagen.[1][2]

Gelegentlich werden die Begriffe vom Einrösser bis hin zum Sechsrösser für Leibwagen verwendet.[3]

Einzelnachweise

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  1. Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. Seiten 1997–2000.
  2. J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopädie (1773 - 1858).
  3. Rainer A. Müller: Der Fürstenhof in der frühen Neuzeit. Oldenbourg Verlag, 2004, ISBN 978-3-486-56766-3, S. 22 (google.de).