Leihschein
Ein Leihschein ist ein bibliothekarisches Dokument zur schriftlichen Dokumentation eines Leihvorgangs.[1]
Der Leihschein löste in vielen Bibliotheken in Büchern geführte Ausleihlisten ab. Die Verzeichnung von Leihvorgängen auf einzelnen Scheinen ermöglichte eine flexible Sortierung und damit die Verwaltung auch größerer Bibliotheksbestände. Der Leihschein wiederum wurde in manchen Bibliotheken durch Lochkarten abgelöst,[2] in anderen durch Software. Dazu wird meist ein Integriertes Bibliothekssystem verwendet.
Leihscheine sind jedoch immer noch in Verwendung, auch für Magazinbestellungen oder Lesesaalausleihen.
Roter Leihschein
BearbeitenDer sogenannte Rote Leihschein wird Bibliotheken zur Abwicklung einer Fernleihe genutzt. Auf dem Roten Leihschein wird der Titel des gewünschten Werkes und weitere zur Abwicklung notwendige Daten eingetragen, zum Beispiel die durch den Bestellenden maximal getragenen Kosten oder Bibliotheken, die das Werk im Bestand haben.[3] Der Leihschein wird dann an die besitzenden Bibliotheken geschickt, die ihn dann mit dem Werk zusammen zur bestellenden Bibliothek übergeben. Der Rote Leihschein verliert durch den Einsatz von EDV-gestützten Fernleihsystemen an Wichtigkeit.[4]
Leihscheine in der Forschung
BearbeitenÜber die Auswertung historischer Leihscheine lässt sich feststellen, welche Literatur beispielsweise von Schriftstellern oder Wissenschaftlern gelesen wurde.[5]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Wilhelm Gaus: Dokumentations- und Ordnungslehre: Lehrbuch für die Theorie und Praxis des Information Retrieval. Springer, Berlin, Heidelberg 1983, ISBN 3-662-06763-3, S. 505.
- ↑ Walter Lingenberg: Über die Anwendung von Lochkartenverfahren in Bibliotheken. Greven, Köln 1955, S. 85.
- ↑ Siehe auch Fernleihe (inklusive Abbildung) auf der Webseite der Landesbibliothek Oldenburg.
- ↑ Engelbert Plassmann: Bibliotheken und Informationsgesellschaft in Deutschland: Eine Einführung. 2., gründlich überarb. und erw. Auflage. Harrassowitz, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-447-06474-3, S. 192 f.
- ↑ Der einzige erhaltene Leihschein Goethes (Der Leihschein ist im Besitz des Goethe- und Schillerarchivs. Goethe hatte sich am 15. Oktober 1828 Nikolaus Joseph von Jacquin, Hortus Schoenbrunnensis, 2 Bände, ausgeliehen.). Böhlau, Weimar 1932, S. 1.