Leipziger Abschied
Leipziger Abschied ist die Bezeichnung mehrerer in Leipzig abgeschlossener Verträge.
Die Leipziger Abschiede von 1570, 1573 und 1574 sollten die Tilgung der enormen Schulden der Grafen von Mansfeld regeln.[1] Diese waren auf über zwei Millionen Gulden aufgelaufen. Nach dem Leipziger Abschied vom 13. September 1570 wurde daher die Sequestration der gräflichen Besitzungen angeordnet.[2]
Der zweite Leipziger Abschied in dieser Sache ist auf den 21. April 1573 datiert.[3]
Der dritte und letzte Leipziger Abschied in den Schuldenangelegenheiten der Mansfelder Grafen wurde am 15. März 1574[3] in Leipzig zwischen den Grafen Hans Georg, Hans Albrecht, Hans Hoyer von Mansfeld sowie den Kreditoren und Gläubigern der Grafen Peter Ernst, Hans Ernst (†) und Bruno von Mansfeld abgeschlossen. Der Abschied besagte, dass alle, die Schulden von den Mansfelder Grafen zu fordern haben, sich am 24. Mai 1574 zu früher Tageszeit im Rathaus von Leipzig vor den nach dort verordneten Kommissaren und Notaren einfinden und die in ihrem Besitz befindlichen Schuldbriefe und anderen Dokumente im Original vorlegen sollten. Da dieser Termin nicht ausreichte, wurde am 5. Juli 1574 in Halle (Saale) ein weiterer angesetzt.
Der Leipziger Abschied vom 2. April 1631 (nach dem gregorianischen Kalender vom 12. April) war hingegen ein Beschluss der evangelischen Kurfürsten und Stände während des Dreißigjährigen Krieges gegen die Kriegskontributionen und das Restitutionsedikt.[4]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Johann Christian Lünig: Das deutsche Reichs-Archiv: in welchem zu finden, I. Desselben Grund-Gesetze und Ordnungen als: die Güldene Bull, der Religions- und Land-Friede, ... ; II. Die merckwürdigsten Recesse, Concordata, Vergleiche, Verträge, Erb-Verbrüder- und Vereinigungen, Pacta und Bündnisse ... ; III. Jetzt höchst- hoch- und wohlermeldter Chur-Fürsten, Fürsten und Stände des Heil. Römischen Reichs sonderbahre Privilegia und Freyheiten, auch andere Diplomata ... dann ferner unterschiedene Documenta, welche zur Erläuterung des teutschen Reichs-Staats nützlich sind. Band 4. Friedrich Lanckischens Erben, Leipzig 1712, Zwölfter Absatz. Von den Grafen zu Mannsfeld [sic] (google.de).
- ↑ Ludwig Ferdinand Niemann: Geschichte der Grafen von Mansfeld. C. Lorleberg, Aschersleben 1834, 5. Schuldenwesen der Grafen und Sequestration der Grafschaft, S. 317 (google.de).
- ↑ a b Johann Christian Lünig: Das deutsche Reichs-Archiv: in welchem zu finden, I. Desselben Grund-Gesetze und Ordnungen als: die Güldene Bull, der Religions- und Land-Friede, ... ; II. Die merckwürdigsten Recesse, Concordata, Vergleiche, Verträge, Erb-Verbrüder- und Vereinigungen, Pacta und Bündnisse ... ; III. Jetzt höchst- hoch- und wohlermeldter Chur-Fürsten, Fürsten und Stände des Heil. Römischen Reichs sonderbahre Privilegia und Freyheiten, auch andere Diplomata ... dann ferner unterschiedene Documenta, welche zur Erläuterung des teutschen Reichs-Staats nützlich sind. Band 22. Friedrich Lanckischens Erben, Leipzig 1722, Mannsfeld [sic] (Fürst= und Gräfl. Haus), S. 435 (google.de).
- ↑ Johann Christian v. Pfister: Geschichte der Teutschen. Hrsg.: A. H. L. Heeren, F. A. Ukert (= geschichte der europäischen Staaten. Band 4). Schwedisch=französ. Krieg, 1630–1632, S. 510–512 (google.de).