Letzttür
Die Letzttür ist eine erst- bzw. letztbegehbare Tür im Wirkungsbereich einer Gefahrenmeldeanlage, die als einzige zum Verlassen und Scharfschalten bzw. zum Unscharfschalten und Betreten des Sicherungsbereiches benutzt werden kann.[1] Um die Zwangsläufigkeit der Bedienung herzustellen, muss die Letzttür mit den entsprechenden Überwachungsbauteilen sowie elektromechanisch sperrender Schalteinrichtung ausgestattet sein.[2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Dirk Bohne: Technischer Ausbau von Gebäuden: Und nachhaltige Gebäudetechnik. Springer-Verlag, 2014, ISBN 978-3-8348-2253-6, S. 550 (google.de [abgerufen am 17. Dezember 2024]).
- ↑ Georg Walz: Handbuch der Sicherheitstechnik: Freigeländesicherung, Zutrittskontrolle, Einbruch- und Überfallmeldetechnik. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-642-95683-6, S. 337 (google.de [abgerufen am 17. Dezember 2024]).