Die Lex Saxonum (Gesetz der Sachsen; auch sächsisches Volksrecht genannt[1]) zählt zu den frühmittelalterlichen germanischen Stammesrechten und wurde 802[2] unter Karl dem Großen erlassen, um die von ihm getroffenen harten Maßregeln gegen die zu unterwerfenden Sachsen aus dem Jahr 785 abzumildern. Die Lex Saxonum war gewissermaßen ein Kompromiss, bei dem sich fränkisches Reichsrecht und althergebrachte sächsische Stammesrechte ergänzten.

Willy Spatz: Karl der Große läßt die Volksgesetze niederschreiben (um 802), Wandgemälde im Düsseldorfer Oberlandesgericht, um 1910

Literatur

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  • Karl O. von Richthofen (Hrsg.). u. a.: Leges Saxonum. Lex Thuringorum. Edictum Theoderici regis. Remedii Curiensis episcopi capitula. Lex Ribuaria. Lex Francorum Chamavorum. Lex Romana Raetica Curiensis (Monumenta Germaniae Historica). Hahn, Hannover 1987, ISBN 3-7772-6509-8 (Repr. d. Ausg. Hannover 1875–1889)

Einzelnachweise

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  1. Brockhaus, Band 16, Brockhaus-Verlag, Leipzig-Mannheim, 2006
  2. Peter Schmid: Grabsitten und Christianisierung im frühen Mittelalter
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