Lieferverkehr ist im Straßenverkehrsrecht ein gewerblicher Verkehr zum Abtransport und Lieferung von Gütern[1], der mitunter von Streckensperrungen für Fahrzeuge ausgenommen ist, wenn sein Ziel oder Ursprung auf dieser Strecke liegt.[2]

Zusatzzeichen für Verkehrszeichen in Deutschland

In Fußgängerzonen kann beispielsweise zu bestimmten Tageszeiten Lieferverkehr freigestellt sein.[3] Der Unterschied zu einem freigestellten Anliegerverkehr ist die Eingrenzung des Zwecks.

Einzelnachweise

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  1. BVerwG v. 08-09.1993: Zum Anspruch auf Zulassung von privatem Liefer- und Anliegerverkehr in der Fußgängerzone. Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 23. Januar 2013.
  2. Lkw-Durchfahrtsverbot in München seit 1. Februar 2008. Polizei Bayern, abgerufen am 3. März 2012.
  3. Heiße Debatte um Lieferverkehr in der Fußgängerzone. Südkurier, abgerufen am 3. März 2012.