Liste der Baudenkmäler in Augsburg-Wolfram- und Herrenbachviertel

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In der Liste der Baudenkmäler im Wolfram- und Herrenbachviertel sind die Baudenkmäler im Augsburger Stadtbezirk Wolfram- und Herrenbachviertel im Planungsraum Spickel-Herrenbach (XI) aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.

Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Augsburg. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Einzelbauwerke

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Don-Bosco-Platz 3, Don-Bosco-Platz 1, Don-Bosco-Platz 5
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Don Bosco Kubischer Flachbau mit eingestellter Stahlbetonkuppelrotunde und verfremdeter Zweiturmfront, Saalbau, von Thomas Wechs 1959 bis 1962 erbaut, mit Ausstattung

Pfarr- und Jugendheim, zweigeschossiger Zweiflügelbau mit Flachdach auf hakenförmigem Grundriss, durch kurze, einen Binnenhof einschließende Trakte mit der Kirche verbunden, von Thomas Wechs 1959 bis 1962 erbaut

D-7-61-000-1227
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weitere Bilder
Eichendorffstraße 43
(Standort)
Orgel Ursprünglich in der Spitalkirche eingebaute Orgel von Georg Friedrich Schmahl, 1737 und 1754, heute in der evangelisch-Lutherischen Pfarrkirche St. Andreas D-7-61-000-1222
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Wolframstraße 3
(Standort)
Wohnhaus mit Rückgebäude Drei- und zweigeschossige Mansarddachbauten mit expressionistischem Einschlag, um 1925 D-7-61-000-1216
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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Augsburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien