Liste der Baudenkmäler in Bayerisch Gmain

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Bayerisch Gmain zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Alpentalstraße 6
(Standort)
Kriegergedächtniskapelle Mit Dachreiter, um 1930 D-1-72-115-3
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Dötzenweg
(Standort)
Kapelle, sogenannte Dötzenkapelle 1616 D-1-72-115-2
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Dötzenweg 1
(Standort)
Bauernhaus Stattliche Anlage, wohl ehemals mit Schopfwalmdach, steinerne Tür- und Fenstergewände, bezeichnet „1709“ D-1-72-115-1
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Lattenbergstraße 7
(Standort)
Wohnhaus Walmdachbau, am Schloss Oberhausen angebaut, 18./19. Jahrhundert; siehe auch Schlossgasse 1–5. D-1-72-115-4
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Leopoldstraße 10 a
(Standort)
Bildstock Bildstock, Steinstele mit Bildfeld, 1. Hälfte 18. Jahrhundert D-1-72-115-7
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Leopoldstraße 15
(Standort)
Strohmühle Massiv, angeblich 1679 erbaut D-1-72-115-6
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Nähe B 20
(Standort)
Grenzstein Grenzstein 51B der Grenzbereinigung Bayern-Österreich, bezeichnet mit dem Jahr 1851. D-1-72-115-11 BW
Nähe Hallthurm
(Standort)
Kilometersäule Kilometersäule aus Kalkstein, letztes Viertel 19. Jahrhundert. D-1-72-115-12
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Nähe B 20
(Standort)
Grenzstein Grenzstein 52B der Grenzbereinigung Bayern-Österreich, bezeichnet mit dem Jahr 1851. D-1-72-115-13 BW
Schlossgasse 9; Schlossgasse 10; Schlossgasse 11; Schlossgasse 12; Schlossgasse 13; Schlossgasse 14
(Standort)
Schloss Oberhausen Baugruppe aus drei größeren Wohngebäuden, rechtwinklig um nach Westen geöffneten Hof geordnet, 14.–17. Jahrhundert (Nr. 1–5 Hauptbau, Nr. 6–8 Zwischenbau, Nr. 9–13 Nordflügel) D-1-72-115-8
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Weißbachstraße 27
(Standort)
Thannenbergkapelle Wohl 18. Jahrhundert; mit Ausstattung; zu Haus Nr. 27 gehörig D-1-72-115-9
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Weißbachstraße 29
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Erdgeschossiger Wohnstallbau mit Blockbau-Kniestock, um Mitte 18. Jahrhundert D-1-72-115-10
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Abgegangene Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Berchtesgadener Straße 5
(Standort)
Villa Schönleiten Reich gegliederter, zweigeschossiger Zierfachwerkbau mit hohem, weit vorkragendem Satteldach mit Schleppgauben und Quergiebeln, über hohem Sockelgeschoss mit westlichem Risalit, östlichem, polygonalem Standeckerker und Balkonen, Eingangsrisalit mit verglaster Loggia, nach Osten baulich angeschlossener ehemaliger Stall mit Tenne, im Reformstil und unter Einflüssen von englischen Landhäusern, nach Plänen von Philipp Avril, bezeichnet mit dem Jahr 1905.

Im Dezember 2020 abgerissen.

D-1-72-115-17  

Siehe auch

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Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Bayerisch Gmain – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.