Liste der Baudenkmäler in Marzling

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Marzling zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Blick auf St. Maria in Rudlfing

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kirchstraße 13
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Martin Spätgotischer Saalbau mit leicht eingezogenem Polygonalchor und Chorflankenturm, 15. Jahrhundert, 1718 barock ausgebaut und 1864 westlich verlängert; mit Ausstattung D-1-78-140-1  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
In Eixendorf
(Standort)
Ortskapelle Putzbau mit geradem Chorschluss und Traufgesims, 1852 D-1-78-140-2  
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hangenham 26
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Philippus und Jakobus der Jüngere Im Kern romanischer Saalbau mit stark eingezogenem gerade schließendem Chor, Westturm und angefügter Sakristei von 1713, wohl Anfang 13. Jahrhundert; mit Ausstattung D-1-78-140-3  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hirschau
(Standort)
Grenzstein Nr. 34 Bezeichnet mit dem Jahr 1718 D-1-78-140-4 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Rudlfing 12
(Standort)
Katholische Filial- und Wallfahrtskirche St. Maria Barocker Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor, Westturm mit Zwiebelhaube und angefügter Sakristei, Neubau von Ignaz Reiser 1752–55; mit Ausstattung

Friedhofsmauer

D-1-78-140-5  
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Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Marzling – Sammlung von Bildern