Liste der Bodendenkmäler im Frauenforst

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem niederbayerischen gemeindefreien Gebiet Frauenforst zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Frauenforst
(Standort)
Grabhügel der Bronzezeit. D-2-7037-0135 BW
Frauenforst
(Standort)
Siedlung der späten Latènezeit. Meilergrube der karolingisch-ottonischen Zeit. D-2-7037-0151 BW
Frauenforst
(Standort)
Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung oder des Mittelalters. D-2-7037-0156 BW
Frauenforst
(Standort)
Schürfgrubenfeld vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung oder des Mittelalters. D-2-7037-0157 BW
Frauenforst
(Standort)
Schürfgrubenfelder vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung oder des Mittelalters. D-2-7037-0158 BW
Frauenforst
(Standort)
Schürfgrubenfelder vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung oder des Mittelalters. D-2-7037-0159 BW
Frauenforst
(Standort)
Höhle ,,Grundlose Grube mit vorgeschichtlichen Siedlungsfunden. D-2-7037-0161 BW
Frauenforst
(Standort)
Schürfgrubenfelder vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung oder des Mittelalters. D-2-7037-0209 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Frauenforst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien