Liste der Bodendenkmäler im Heinrichsthaler Forst

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem unterfränkischen gemeindefreien Gebiet Heinrichsthaler Forst zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler im Heinrichsthaler Forst

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0031 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0017 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0015 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0013 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0014 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0032 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0033 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0034 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0025 BW
(Standort) Glashütte des 17. Jahrhunderts D-6-5922-0020 BW
(Standort) Spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Glashütte D-6-5922-0016 BW
(Standort) Glashütte des 18. Jahrhunderts D-6-5922-0010 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Heinrichsthaler Forst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien