Liste der Bodendenkmäler in Bundorf

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Bundorf zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Wappen von Bundorf

Bodendenkmäler nach Gemarkung

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 11
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen katholischen Pfarrkirche Heilige Dreifaltigkeit und St. Laurentius von Bundorf (Baudenkmal D-6-74-120-1) sowie Vorgängeranlagen des späten Mittelalters D-6-5729-0042 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:50.2022,10.5637!/D:Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen katholischen Pfarrkirche Heilige Dreifaltigkeit und St. Laurentius von Bundorf (Baudenkmal D-6-74-120-1) sowie Vorgängeranlagen des späten Mittelalters, Untertägige Bauteile der Pfarrkirche von Bundorf!/|BW]]
Schlossallee 1
(Standort)
Untertägige Bauteile im Bereich des frühneuzeitlichen Schlosses (Baudenkmal D-6-74-120-2) mit Ökonomieanlagen von Bundorf sowie mittelalterliche Vorgängeranlagen D-6-5729-0051 BW
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Kimmelsbach 27
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen katholischen Filialkirche St. Nikolaus von Kimmelsbach (Baudenkmal D-6-74-120-13) D-6-5928-0069 BW
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Neuses 44
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen katholischen Kuratiekirche Hl. Kreuz von Neuses (Baudenkmal D-6-74-120-18) D-6-5729-0048 BW

Rottensteiner Forst

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Rottensteiner Forst, westlich von Bundorf
(Standort)
Frühmittelalterlicher Ringwall D-6-5728-0037 BW
Rottensteiner Forst, südlich von Kimmelsbach
(Standort)
Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung D-6-5829-0017 BW
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
nordwestlich des Geißbergs
(Standort)
Mittelalterliche Wüstung D-6-5829-0032 BW
In Schweinshaupten
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen evangelisch-lutherischen Pfarrkirche von Schweinshaupten sowie Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten D-6-5829-0051 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:50.18733,10.57133!/D:Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen evangelisch-lutherischen Pfarrkirche von Schweinshaupten sowie Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten, Untertägige Bauteile der Pfarrkirche von Schweinshaupten!/|BW]]
am westlichen Ortsrand von Schweinshaupten
(Standort)
Untertägige Teile des ehem. frühneuzeitlichen Schlosses von Schweinshaupten mit spätmittelalterlichen Vorgängeranlagen D-6-5829-0111 BW
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Stöckach 34
(Standort)
Untertägige Bauteile des frühneuzeitlichen Schlosses von Stöckach mit katholischer Schlosskapelle St. Matthäus D-6-5829-0053 BW
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Am nordöstlichen Ortsrand von Walchenfeld
(Standort)
Abgegangener mittelalterlicher Ansitz von Walchenfeld sowie untertägige Siedlungsteile des zugehörigen Wirtschaftshofes D-6-5829-0108 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Siehe auch

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Literatur

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Commons: Bundorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien