Liste der Bodendenkmäler in Geiersthal

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Geiersthal zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Geiersthal

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Auf dem Schloßberg 2
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters im Bereich der abgegangenen Burg Altnußberg. D-2-6943-0001  
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(Standort) Mittelalterlich-frühneuzeitlicher Turmhügel mit zugehörigem ehemaligem Wirtschaftshof D-2-6943-0002 BW
(Standort) Mittelalterlicher Erdstall. D-2-6943-0004 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Hofwüstung im Bereich des Weilers Eisberg. D-2-6943-0028 BW
(Standort) Mittelalterlich-frühneuzeitliche Hofwüstung im historischen Ortskern von Furthof. D-2-6943-0031 BW
Kirchenstraße 1
(Standort)
Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Kirche St. Margareta mit zugehörigem aufgelassenen Friedhof in Geiersthal, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen. D-2-6943-0045  
(Standort) Mittelalterlich-frühneuzeitlicher Erdstall. D-2-6943-0112 BW
Geiersthaler Straße 16
(Standort)
Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Kirche St. Ägidius in Altnußberg. D-2-6943-0113 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Geiersthal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien