Liste der Bodendenkmäler in Grafenau (Niederbayern)

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Stadt Grafenau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Grafenau

Bearbeiten
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Untertägige Befunde im Bereich der abgegangenen mittelalterlichen Burg D-2-7146-0001 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Kirche D-2-7146-0013 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im historischen Stadtkern D-2-7146-0014 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-2-7146-0015 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Kirche D-2-7146-0016 BW
(Standort) Untertägige Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Wallfahrtskapelle D-2-7146-0060 BW
(Standort) Untertägige Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-2-7146-0104 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Wüstung Dimpflmühle. D-2-7146-0106 BW
(Standort) Siedlung des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-2-7146-0107 BW
(Standort) Siedlung des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-2-7146-0108 BW

Siehe auch

Bearbeiten

Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Bearbeiten