Liste der Bodendenkmäler in Hausen (Rhön)

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Hausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hausen

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Wüstung des späten Mittelalters. D-6-5426-0005 BW
(Standort) Wüstung „Hauenstein“ der frühen Neuzeit. D-6-5426-0006 BW
(Standort) Höhle mit Nutzungshorizonten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-6-5426-0007 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Kirche D-6-5426-0013 BW
(Standort) Abschnitt einer spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Landwehr. D-6-5426-0032 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-5426-0033 BW
(Standort) Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Burgruine D-6-5526-0004 BW
(Standort) Abschnitte der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Landwehr „Sondheimer Höhl“. D-6-5526-0008 BW
(Standort) Archäologische Befunde der frühen Neuzeit D-6-5526-0044 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Baudenkmäler in Hausen (Rhön) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien