Liste der Bodendenkmäler in Heroldsbach
Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern
Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Heroldsbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Heroldsbach
BearbeitenLage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung | D-4-6231-0028 | |
(Standort) | Vermutlich vorgeschichtliche Siedlung und frühmittelalterliche Wüstung | D-4-6231-0043 | |
(Standort) | Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen St.-Veit-Kirche sowie vermutlich Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit | D-4-6231-0094 | |
(Standort) | Freilandstation des Mesolithikums | D-4-6231-0117 | |
(Standort) | Frühmittelalterliche Abschnittsbefestigung „Altenburg“ | D-4-6331-0001 | |
(Standort) | Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen bis neuzeitlichen Pfarrkirche, Fundamente eines mittelalterlichen Vorgängerbaus sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit | D-4-6331-0002 | |
(Standort) | Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Kirche sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit | D-4-6331-0004 | |
(Standort) | Fundamente der mittelalterlichen Wasserburg Thurn und des frühneuzeitlichen Schlosses | D-4-6332-0193 |
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
BearbeitenCommons: Baudenkmäler in Heroldsbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Heroldsbach (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege