Liste der Gerichte im HRR
Diese Liste enthält die historischen Gerichte im Heiligen Römischen Reich.
Vorbemerkung
BearbeitenDiese Liste kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Das Heilige Römische Reich bestand aus mehr als 1500 reichsunmittelbaren Territorien mit jeweils eigener Jurisdiktion. Daneben bestand eine Vielzahl von Patrimonialgerichten, Privilegierter Gerichtsstände etc. Darüber veränderten sich diese Territorien und Gerichte in den 9 Jahrhunderten des Bestehens des Reiches vielfach.
Da die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung lediglich bei den obersten Gerichten und dies erst im Laufe des 15. bis 17. Jahrhunderts erfolgte, waren die meisten Rechtsprechungsorgane gleichzeitig mit Rechtsprechungs- und Verwaltungsaufgaben befasst. In diese Liste sollen grundsätzlich alle Institutionen aufgenommen werden, die sich auch mit Rechtsprechung befassten. In letzter Instanz war typischerweise der Herrscher selbst Gerichtsinstanz. Aus Gründen der Redundanz ist es nicht sinnvoll, hier Herrscherlisten zu duplizieren.
Die Kompetenzen der Gerichte teilte man in Hohe Gerichtsbarkeit und Niedere Gerichtsbarkeit ein. Diese Liste kann Gerichte aller Typen enthalten.
Die Bezeichnung „Gericht“ ist bei Gerichten in dieser Zeit kein Hinweis darauf, dass die Rechtssprechungsfunktion im Vordergrund stand oder ausschließlich ausgeübt wurde. Vielmehr war es analog des Amtes üblicherweise ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk.
Historische Gerichte mit Zuständigkeit für das Reich
Bearbeiten- Königliches Kammergericht (je nach Aufenthaltsort des Königs/Kaisers)
- Reichshofrat in Wien
- Reichskammergericht (ab 1527 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar)
Oberappellationsgerichte
BearbeitenDie Kurfürsten verfügten seit dem Erlass der Goldenen Bulle von 1356 das Privilegium de non appellando. Bis zum Ende des Reiches erwarben alle größeren Reichsstände dieses Recht. Im Gegenzug mussten sie Oberappellationsgerichte einrichten, die auf Ebene des Territoriums letztinstanzliche Gerichte waren.
Gerichte nach Territorium
BearbeitenAufgrund der Masse der Gerichte ist die Liste im Folgenden nach Territorium aufgeteilt.