Liste der Wappen in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Liste zeigt die Wappen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit seinen heute zwei kreisfreien Städten und sechs Landkreisen. Zusätzlich enthält die Liste die Wappen der bis zur Kreisgebietsreform 2011 bestehenden kreisfreien Städte und Landkreise. Die Wappen der Städte und Gemeinden werden landkreisweise erfasst und können über die Navigationsleiste unten aufgerufen werden.
Wie schon im Wappen Mecklenburg-Vorpommerns zu sehen, sind die am häufigsten auftretenden Symbole der Stier Mecklenburgs und der Greif Pommerns. Es ist aber auch das hanseatische Kreuz zu finden. So demonstriert meist die Kombination der Farben rot und weiß ebenso die hanseatische Tradition der Städte in dieser Region.
Wappen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
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Großes Landeswappen
Mecklenburg-
Vorpommerns
Das große Landeswappen zeigt einen gevierteilten Schild. Im linken oberen Feld befindet sich der mecklenburgische Stierkopf auf goldenem Grund, im rechten oberen Feld der rote pommersche Greif auf silbernem Grund, im linken unteren Feld der rote brandenburgische Adler auf silbernem Grund und im rechten unteren Feld der mecklenburgische Stierkopf auf goldenem Grund.[2]
[Details] -
Karte
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Das große und kleine Wappen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde nach der Wiedervereinigung entworfen und erlassen. Im Kleinen repräsentiert der Stier den Landesteil Mecklenburg und der rote Greif Pommerns den Landesteil Vorpommern. Im großen sind zwei Stiere vorhanden, da Mecklenburg historisch aus den beiden Teilen Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bestand. Außerdem zu sehen der Adler Brandenburgs, der nicht nur für einige kleinere Teile des historischen Landes steht, sondern auch die historische Verbundenheit dieses Landes mit Pommern.
Wappen der kreisfreien Städte
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Landeshauptstadt
Schwerin
In Blau das goldene Reiterbildnis Herzog Heinrichs des Löwen: einen Ritter mit Topfhelm auf einem gezäumten, schreitenden Ross, der in der Rechten eine dreilatzige Fahne und in der Linken einen Dreiecksschild mit einem leopardierten Löwen hält.[4]
Wappen der Landkreise
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Landkreis
Ludwigslust-Parchim -
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte -
Landkreis
Nordwestmecklenburg -
Landkreis
Rostock -
Landkreis
Vorpommern-Greifswald -
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Wappen der ehemaligen kreisfreien Städte bis 2011
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Hansestadt
Greifswald -
Stadt
Neubrandenburg -
Hansestadt
Stralsund -
Hansestadt
Wismar
Wappen der ehemaligen Landkreise bis 2011
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Landkreis
Bad Doberan
Geteilt durch einen liegenden, mit der Krümme nach vorn und oben gekehrten silbernen Abtstab; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind.[5] -
Landkreis
Demmin
Halbgeteilt und gespalten, von oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, hinten in Blau eine schwebende, gezinnte silberne Burg mit geöffnetem begattertem Tor und einem Zinnenturm, dessen Spitzdach mit einer Lilie bekrönt ist und dessen drei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind, von unten geteilt: oben in Rot ein wachsender silberner Greif, unten von Gold und Blau geschacht.[6] -
Landkreis
Güstrow
In geteiltem Schild oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, aufgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, beseitet von je einem roten Stern; unten in von Rot und Gold geteiltem Feld zwei schräggekreuzte Bischofsstäbe in verwechselten Farben.[7] -
Landkreis
Ludwigslust
Geteilt durch einen Wellenschnitt von Rot und Silber; oben ein schreitendes goldenes Pferd; unten drei fächerförmig zusammengewachsene grüne Eichenblätter.[8] -
Landkreis
Mecklenburg-Strelitz
Das Wappen zeigt, gespalten und halbgeteilt; vorn in Blau eine gezinnte silberne Mauer mit einem spitzbedachten Zinnenturm; hinten oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; hinten unten in Rot ein silbernes Malteserkreuz.[9] -
Landkreis
Müritz
Über einem vierfach gezinnten roten Mauerschildfuß mit offenem Tor, darin silbergewelltes blaues Wasser, von Gold und Blau gespalten; vorn ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und goldener Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; hinten ein silberner Fischadler mit geschlossenem Flug und einem silbernen Fisch in den Fängen.[10] -
Landkreis
Nordvorpommern
Gespalten von Blau und Gold; vorn ein nach links gewendeter goldener Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenen Schweif; hinten ein schwarzer Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif, die beiden unteren Schwungfedern des Fluges silbern.[11] -
Landkreis
Nordwestmecklenburg
In gespaltenem Schild vorn in Gold am Spalt ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist; hinten in Blau ein stehender goldener Bischofsstab.[12] -
Landkreis
Ostvorpommern
In Gold ein aufgerichteter, rot gezungter schwarzer Greif mit aufgeworfenem Schweif. -
Landkreis
Rügen
Das Kreiswappen des Landkreises Rügen zeigt: Geteilt von Gold über Blau; oben ein rot gekrönter und bewehrter Schwarzer Löwe mit Doppelschweif, der aus dem im unteren Felde befindlichen, aus fünf roten Steinen gebildeten Stufengiebel hervorwächst. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit roten Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.[14] -
Landkreis
Uecker-Randow
In Silber ein aus blauem, mit zwei silbernen Wellenbalken belegtem Wellen-schildfuß hervorkommender, sich nach oben verjüngender, gezinnter roter Back-steinrundturm mit abgeflachtem Spitzdach und zwei balkenweise angeordneten schwarzen Fenstern, begleitet: rechts von einem goldbewehrten roten Greif, links von einem goldbewehrten roten Adler.[15]
Literatur
Bearbeiten- Göschel, Heinz (Hrsg.): Lexikon Städte und Wappen der Deutschen Demokratischen Republik. VEB Verlag Enzyklopädie Leipzig 1979.
- Schütt, Hans-Heinz: Auf Schild und Siegel. Die Wappenbilder des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Schwerin: cw Verlagsgruppe Schwerin 2002. (ISBN 3-933781-21-3) [Das Buch enthält alle 254 Wappen Mecklenburg-Vorpommerns vom Stand 2002]
Siehe auch
BearbeitenFußnoten
Bearbeiten- ↑ Hoheitszeichengesetz § 3 Abs. 3
- ↑ Hoheitszeichengesetz § 3 Abs. 2
- ↑ Hauptsatzung § 1 Abs.2 ( vom 14. Januar 2017 im Internet Archive; PDF)
- ↑ Hauptsatzung § 1 Abs.2 ( vom 16. Juli 2018 im Internet Archive; PDF)
- ↑ Hauptsatzung § 2, Abs. 1 ( vom 7. Juni 2008 im Internet Archive)
- ↑ Hauptsatzung § 2 Abs.1 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)
- ↑ Hauptsatzung § 1 Abs. 1 ( vom 25. November 2004 im Internet Archive; PDF), genehmigt durch Urkunde des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern vom 16. August 1996.
- ↑ Hauptsatzung § 1 Abs. 3 ( vom 28. September 2007 im Internet Archive)
- ↑ Hauptsatzung § 1, Abs. 2 ( vom 31. Juli 2007 im Internet Archive)
- ↑ Webseite des Landkreises ( vom 23. Oktober 2009 im Internet Archive)
- ↑ Website des Landkreises ( vom 7. August 2007 im Internet Archive)
- ↑ Hauptsatzung § 2, Abs.1 (PDF; 205 kB)
- ↑ Hauptsatzung § 1 Abs.3 ( vom 24. Juli 2007 im Internet Archive; PDF)
- ↑ Hauptsatzung § 2 Abs.1 ( vom 28. September 2007 im Internet Archive)
- ↑ Hauptsatzung § 2 Abs.1 ( vom 24. Mai 2014 im Internet Archive; PDF)