Liste mitzuführender Ausrüstungsgegenstände in Kraftfahrzeugen

Nötige und gesetzliche Ausrüstung im Straßenverkehr

Zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen in Kraftfahrzeugen zählen die von Lenkern eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs (Auto, Autobus, Lastwagen usw.) verpflichtend mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Dabei werden hier nur Vorschriften, die gesetzlich fixiert sind, aufgeführt.

Liste nach Ausstattung

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Die Vorschriften darüber, mit welchen Fahrzeugen welche Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden müssen, sind national und je nach Fahrzeugart unterschiedlich.

Abschleppseil
Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Slowakei[1]
Feuerlöscher
In Belarus, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Russland, der Türkei, der Ukraine[2] in allen Fahrzeugen. In Belgien betrifft das nur dort zugelassene Fahrzeuge. Bei Gefahrguttransporten sowie bei in Österreich oder Deutschland zugelassenen Autobussen.
Handscheinwerfer
windsicherer Handscheinwerfer (in Deutschland zugelassene Kraftomnibusse)
Ersatzlampen
Skandinavische Länder, Kroatien, Spanien, sowie bei in Österreich zugelassenen Autobussen (bei Xenon- bzw. LED-Leuchten entfällt die Pflicht für die jeweiligen Leuchten)
Reserverad
In Albanien, Bosnien-Herzegowina und in Montenegro für Personenkraftwagen (in Kroatien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien und Tschechien reicht ein Reifen-Reparaturset, sofern ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist).[2] Bei in Österreich zugelassenen Autobussen Pflicht.
Schneeketten
Etwa Österreich, Norwegen, Slowenien für Kfz über 3,5 t in der Wintersaison, und vereinzelt auch andere Winterausrüstung wie Schneeschaufel in Kroatien und Serbien
Sicherungen
Ersatzsicherungen für die elektrische Anlage bei in Österreich zugelassenen Autobussen
Unterlegkeil
Unterlegkeile bei Anhängern und Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Verbandkasten
In vielen europäischen Staaten, außer Frankreich, Italien und Spanien[2]
Warndreieck
Warndreieck/Pannendreieck, für Zypern zwei Warndreiecke; in Kroatien und Slowenien zwei Warndreicke für Fahrer und Gespannen, in Spanien für im Land zugelassenen Fahrzeugen, also auch Mietwagen.[2]
Warnleuchte
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Warnweste
In vielen Staaten für zweispurige Fahrzeuge verpflichtend,[2] für einspurige Fahrzeuge nicht.

Weitreichender sind Ausrüstungen in spezialisierten Fahrzeugen, wie Feuerwehr oder Rettungskrankenfahrzeuge, Zivil- und Katastrophenschutz,[3] sie unterliegen je nach Typ und Art, sowie den staatlichen Bedingungen gesonderten Vorschriften und Vorgaben.

Liste nach Land

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Belgien
Für Belgien ist gesetzlich eine Warnweste in rot, gelb oder orange pro Fahrzeug vorgeschrieben. Das Nichtanlegen der Weste bei einem Ereignisfall hat ein Bußgeld zur Folge, das Nichtmitführen ist sanktionsfrei. Warndreieck und Verbandkasten müssen an Bord sein. Feuerlöscher ist bei dort immatrikulierten Fahrzeugen Pflicht.
Frankreich
Auf französischen Straßen sind Warnweste und Warndreieck bei Autos vorgeschrieben.[4] Seit Juli 2012 ist jeder Fahrzeughalter (außer mit zwei oder drei Rädern) in Frankreich angehalten (beim Fehlen ist kein Bußgeld fällig), ein Alkoholmessgerät[5] mitzuführen, für Kraftfahrer im öffentlichen Personenverkehr muss eine elektronische Alkohol-Wegfahrsperre im Fahrzeug bestehen.
Deutschland
Auf deutschen Straßen sind folgende drei Gegenstände im Fahrzeug verpflichtend mitzuführen: Laut StVZO § 35h, Absatz 3 ein Verbandkasten, dessen Ablaufdatum nicht überschritten ist sowie gemäß StVZO § 53a, Abs. 2 ein Warndreieck[6]. Der § 53a schreibt zudem seit 1. Juli 2014 eine Warnweste mit Kontrollkennzeichen EN 471 vor. Fehlt einer dieser Gegenstände bei einer Kontrolle gemäß § 31b StVZ, kann ein Bußgeld erhoben werden.[7]
Griechenland
In Griechenland gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten sowie ein Feuerlöscher ins Fahrzeug.
Großbritannien und Nordirland
In Großbritannien sind Pflichtinventar: Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten.
Italien
In Italien gilt außer für Motorräder eine Warnwestenpflicht. Ansonsten ist Warndreieck, Warntafel und Verbandkasten mitzuführen Pflicht.
Kroatien
Kroatien schreibt Warnwesten für Auto- und Motorradfahrer vor, auch Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühbirnen sind für Auto und Motorrad bindend.
Österreich
In Österreich ist das Mitführen der verpflichtenden Gegenstände im Kraftfahrgesetz 1967 §§ 102 und 103 sowie anderen einschlägigen Transportgesetzen geregelt. „[In Österreich hat] der Lenker auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warnvorrichtung mitzuführen.“ (§ 102 Abs. 10 KFG 1967)[8] Für einspurige Fahrzeuge entfällt die Warnweste.[9]
Polen
In Polen sind zwingend Verbandkasten, Warndreieck und ein Feuerlöscher[10] vorgeschrieben.[11]
Schweiz
Führerausweis, Fahrzeugausweis, Abgasdokument für Fahrzeuge ohne OBD-Fehlerspeicher, Pannendreieck, Autobahnvignette sofern Autobahnen benutzt werden.[12][13]
Serbien
In Serbien besteht Warnwestenpflicht; Verbandkasten, Warndreieck, Abschleppseil, Ersatzlampenset und der Reservereifen sind Pflichtausrüstung.
Spanien
In Spanien gehören das Ersatzlampenset, dazu Warnweste für Panne oder Unfall, auch Reservereifen (sofern serienmäßig vorgesehen), Verbandkasten und Warndreieck zum Pflichtinventar.
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Einzelnachweise

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  1. ÖAMTC warnt: Bei Autoreisen an Mitführpflichten denken. In: Kleine Zeitung. 22. Juli 2010, archiviert vom Original am 1. Juni 2015; abgerufen am 4. Juli 2017.
  2. a b c d e Mitführpflichten für Autofahrer in Europa: Teils sogar zwei Warndreiecke nötig – "Pflicht-Utensilien" gelten auch für Mietwagen., oeamtc.at, abgerufen am 22. September 2022
  3. Dienstvorschrift Kraftfahrwesen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
  4. Eine griffbereit im Fahrzeug verstaute reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung und das Warndreieck mit dem ECE-Genehmigungszeichen R27. Letzteres in einem Abstand von mindestens 30 Metern vom Fahrzeug oder dem Hindernis aufgestellt werden. Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet werden. Das Bußgeld kann bis zu 375 € betragen.
  5. Nach Norm NF X 20 702 für chemische und NF X 20 704 für elektronische Testgeräte.
  6. Mit dem Warndreieck werden nachfolgende Autofahrer gewarnt, um weitere Unfälle nach einem Zusammenstoß oder einer Panne zu verhindern. Im Stadtverkehr beträgt der Abstand 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter zur Gefahrenstelle. Wiegt das Auto mehr als 3,5 Tonnen ist ein Warnleuchte mitzuführen.
  7. § 31b StVZO - Überprüfung mitzuführender Gegenstände, juraforum.de, abgerufen am 22. September 2022 (StVZO ist die Abkürzung für Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
  8. Mitführpflichten, Warnausstattung, Verbandzeug, oesterreich.gv.at, abgerufen am 22. September 2022
  9. Mitführpflichten in Österreich: Der Lenker eines Kraftfahrzeuges muss bei Fahrten bestimmte Gegenstände und Dokumente mitführen., oeamtc.at, abgerufen am 22. September 2022
  10. Das Mitführen eines Feuerlöschers ist in polnischen Fahrzeugen zwingend, in ausländischen Fahrzeugen ist das Mitführen strittig.
  11. Ausstattung des Kraftfahrzeugs
  12. Autoausstattung: von must have bis nice to have. Mobiliar, 18. Februar 2016, abgerufen am 21. September 2022.
  13. Checkliste: Was gehört alles ins Auto? Autoscout24, abgerufen am 21. September 2022.