Lizenzjagdsystem

Berechtigung in Staatsjagdgebieten
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Als Lizenzjagdsystem oder Patentjagdsystem werden Jagdsysteme beschrieben, in denen der Staat das Jagdrecht besitzt und jeder dazu Berechtigte eine Jagdlizenz bzw. -patent erwerben kann, um ein bestimmtes Jagdgebiet und/oder eine bestimmte Wildart zu bejagen.[1] Als Beispiele gelten die lateinischen und alpinen Kantone der Schweiz, die USA und Kanada. Deutschland und die Kantone der nördlichen Schweiz werden dagegen dem Revierjagdsystem zugerechnet.

Patentjagd in der Schweiz

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Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons, mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete. Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt.

Patentkantone sind Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura.[2]

Siehe auch: Jagdrecht (Schweiz).

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Klemens Jansen: Jagdregal und Jagdsystem in Liechtenstein (= Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut. Nr. 66). Liechtenstein-Institut, Bendern 2020, V. Jagdsystem, doi:10.13091/li-ap-66 (40 S., archive.org [PDF]).
  2. Jagd. In: Bundesamt für Umwelt BAFU. 18. Oktober 2019, abgerufen am 23. Oktober 2020.