Generalleutnant

militärischer Dienstgrad für Soldaten der Bundeswehr und des Bundesheeres sowie weiterer moderner und früherer Streitkräfte
(Weitergeleitet von Lt. Gen.)

Generalleutnant (NATO-Code OF-8, englisch lieutenant general) ist ein militärischer Dienstgrad für Soldaten der Bundeswehr und des Bundesheeres sowie weiterer moderner und früherer Streitkräfte. In einigen weiteren Streitkräften wie der Schweizer Armee werden vergleichbare Dienstgrade als Korpskommandant oder ähnlich bezeichnet.

Generalleutnant der Bundeswehr Rainer Glatz (2009)

Etymologie

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Die Bezeichnung „Generalleutnant“ (auch die entsprechenden, ähnlich- oder gleichlautenden englischen und anderssprachigen Bezeichnungen) setzt sich aus den Begriffen „General“ und „Leutnant“ (der französischen Wortherkunft nach in etwa „Stellvertreter“ bedeutend) zusammen. Der Generalleutnant war also ursprünglich der Stellvertreter des ranghöheren Generals.[A 1] In der Tat wurde als Generalleutnant im 16. und 17. Jahrhundert der den römisch-deutschen Kaiser im Frieden vertretende höchste Offizier bezeichnet. Er war mit weitgehenden militärischen Vollmachten sowie mit großen politischen Vollmachten ausgestattet. Er war daher oft mehr als „nur“ ein militärischer Oberbefehlshaber. Im Kriegsfall war der Generalleutnant der Stellvertreter des Höchstkommandierenden.[1] In der Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches war dies häufig der Kaiser selbst, der dann entsprechend als oberster Kriegsherr den Titel General führte. Noch die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes von 1821/22 bestimmte, einen Generalleutnant als Stellvertreter des Oberbefehlshabers zu wählen. Nach ganz ähnlichem Muster ist die Dienstgradbezeichnung Vizeadmiral gebildet, der im Wortsinn als Stellvertreter eines Admirals in vielen Streitkräften das Äquivalent der Seestreitkräfte zum Generalleutnant ist.

Da die Dienstgradabzeichen eines Generalleutnants in vielen Streitkräften, darunter die Bundeswehr oder die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, häufig drei Sterne zeigen, wird der Generalleutnant umgangssprachlich häufig auch als „Dreisternegeneral“[A 2] bezeichnet.

Bundeswehr

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Generalleutnant
   
Dienstgradabzeichen[2][A 3]
Dienstgradgruppe Generale[3]
NATO-Rangcode OF-8[4]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Generalleutnant
Dienstgrad Marine Vizeadmiral[5]
Abkürzung (in Listen) GenLt (GL)[6]
Besoldungsgruppe B 9 nach BBesO[7]

Der Dienstgrad Generalleutnant wird mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[5] auf Grundlage des Soldatengesetzes[8] festgesetzt.

Befehlsgewalt und Dienststellungen

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In der Bundeswehr ist der Generalleutnant ein Offiziersdienstgrad,[5] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Generale zählt. Aufgrund dieser Zugehörigkeit können Soldaten im Dienstgrad Generalleutnant auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen.[9][10]

Generalleutnante dienen – wie die meisten Generale – in der Regel nicht in der „kämpfenden“ Truppe als militärische Führer. Typisch sind Verwendungen in leitenden Funktionen als Abteilungsleiter im Ministerium oder in Einrichtungen der NATO. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr ist Generalleutnant.[A 4] Im Bundesministerium der Verteidigung werden mit Stand Februar 2024 die Abteilungen Cyber/Informationstechnik, Planung, Einsatzbereitschaft und Unterstützung Streitkräfte, Militärstrategie, Einsatz und Operationen sowie Personal von Generalleutnanten geleitet.[A 4] Im NATO-Militärausschuss ist der Deutsche Militärische Vertreter ein Generalleutnant.[A 4] Die im Einsatz besonders geforderten nationalen Dienststellen Einsatzführungskommando der Bundeswehr[A 4], Territoriales Führungskommando, Zentrum Luftoperationen, Luftwaffentruppenkommando und Multinationales Kommando Operative Führung werden ebenfalls von Befehlshabern bzw. Kommandeuren im Dienstgrad Generalleutnant geführt. Generalleutnante sind als Inspekteur des Heeres, der Luftwaffe sowie der Streitkräftebasis und des Cyber- und Informationsraums[A 4] direkt dem Generalinspekteur für die Einsatzbereitschaft ihres militärischen Organisationsbereichs verantwortlich. Ihre Stellvertreter sind ebenfalls Generalleutnante; im Kommando Heer ist dieser gleichzeitig „Kommandeur Einsatz“. In den aufgezählten militärischen Organisationsbereichen ist der Generalleutnant der höchste erreichbare Dienstgrad. Einige wenige Generalleutnante werden als militärische Führer von Großverbänden eingesetzt. Typisch ist die Verwendung als Kommandierender General eines multinationalen Korps, die heute aber eher Einsatzführungsstäbe statt klassischer Großverbände sind.[A 5] Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Generalleutnant in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[9][11] Kommandeure und Befehlshaber sind gemäß Wehrdisziplinarordnung als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten.[12]

Ernennung, Besoldung und Altersgrenze

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Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Generalleutnant setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung zum Generalleutnant ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung, Befähigung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalleutnant werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt.[A 6] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;[A 7] in der Praxis war ein Generalleutnant zuvor mehrere Jahre Generalmajor. Regelmäßig haben die meisten Generalleutnante den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert.[13][14][15][A 8]

Generalleutnante werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B 9 besoldet.[7] Gemäß Personalhaushalt des Einzelplanes 14 (2023) sind 26 Planstellen für die Soldaten der Besoldungsgruppe B 9 vorgesehen. Davon entfallen sechs auf das Bundesministerium der Verteidigung und 20 auf die Streitkräfte (nachgeordneter militärischer Bereich).[16]

Als besondere Altersgrenze für Generalleutnante wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.[17][A 9]

Dienstgradabzeichen

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Heer
Luftwaffe
Uniformträgerbereich[A 10][2]

Das Dienstgradabzeichen für Generalleutnante zeigt goldenes Eichenlaub und drei goldene Sterne als Schulterabzeichen.[5][2] Die Unterlagen der Schulterklappen (bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen)[A 11] sind hochrot.[2]

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

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Den Dienstgrad Generalleutnant führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Vizeadmiral. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generaloberstabsarzt bzw. Admiraloberstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[5] In den Streitkräften der NATO ist der Generalleutnant zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-8 äquivalent.[4]

Im Sinne der ZDv 14/5 und der Anordnung des Bundespräsidenten ist der Generalleutnant über dem rangniedrigeren Generalmajor bzw. Konteradmiral und unter dem ranghöheren General bzw. Admiral eingeordnet.[15][3][5] Die zum Generalmajor ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind der Generalstabsarzt bzw. der Admiralstabsarzt.[5] (Erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung jeweils für Marineuniformträger.)

  Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[18]   Höherer Dienstgrad[18]
Generalmajor
Konteradmiral
Generalstabsarzt
Admiralstabsarzt
Generalleutnant
Vizeadmiral
Generaloberstabsarzt
Admiraloberstabsarzt
General
Admiral

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Bundesheer

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Österreichisches Bundesheer

— Generalleutnant —

     
Anzug 75 / 03 | Rockkragen | Tellerkappe
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere
NATO-Rangcode OF-8
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Generalleutnant
Dienstgrad Marine keiner
Abkürzung (in Listen) Genlt
Besoldungsgruppe

Im Bundesheer ist der Generalleutnant der zweithöchste Dienstgrad. Von 1980 bis 2002 hieß dieser Dienstgrad nach Schweizer VorbildKorpskommandant“ (Kkdt). Die seither gültigen Dienstgrade traten mit 1. Dezember 2002 in Kraft.[19]

Schweizer Armee

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In der Schweizer Armee ist der Grad des Korpskommandanten mit dem deutschen Generalleutnant vergleichbar.

Französische Streitkräfte

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In den französischen Streitkräften ist der Dienstgrad Général de corps d’armée mit dem deutschen Generalleutnant vergleichbar. Der Général de corps d’armée rangiert über dem Général de division und unter dem „Général d’armée“. Entsprechend der Dienstgradbezeichnung führt der Generalleutnant ein corps d’armée (deutsch: Armeekorps).

Der Lieutenant-général war im Frankreich des Ancien Régime hingegen ein Titel, jedoch kein militärischer Rang. Er wurde von mehreren höheren Offizieren geführt.

Am 25. Februar 1793 wurde der Lieutenant-général zu einem regulären Dienstgrad gemacht. Es betraf einen Général de division in seiner Eigenschaft als Kommandeur eines Armeekorps. Von König Ludwig XVIII. am 16. März 1814 wieder abgeschafft, wurde er von Napoleon während der Herrschaft der Hundert Tage erneut eingeführt und überdauerte bis 1848. Am 28. Februar des gleichen Jahres wurde er wieder zum Général de division, für den Kommandeur eines Armeekorps wurde der Rang „Général de corps d’armée“ eingeführt.

Verteidigungskräfte Osttimors

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Generalleutnant Lere Anan Timur (2022)

In den Verteidigungskräften Osttimors (F-FDTL) hatte als Erster der militärische Oberbefehlshaber Lere Anan Timur seit 2015 den Rang eines Generalleutnants inne. Sein Nachfolger Falur Rate Laek erhielt den Rang zusammen mit der Ernennung zum neuen Oberbefehlshaber 2022.

Russische Streitkräfte

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Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben den General-leitenant (kyrillisch: генера́л-лейтена́нт) im Jahre 1991 aus den Streitkräften der Sowjetunion übernommen. Der russische Generalleutnant entspricht dem NATO-Rangcode OF-7. Daher ist er nur phonetisch, nicht aber funktional mit dem deutschen Generalleutnant vergleichbar, da er ein 2-Sterne-General ist, so wie der Generalleutnant in der Wehrmacht im Dritten Reich und der Generalleutnant in der Nationalen Volksarmee (NVA) in der DDR vor der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, wohingegen der Generalleutnant in der Bundeswehr ein 3-Sterne-General ist entsprechend dem NATO-Rangcode OF-8.

Rangabzeichen Generalleutnant Russland

Streitkräfte der Vereinigten Staaten

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In der US Army, der US Air Force, der US Space Force und im US Marine Corps ist der Dienstgrad Lieutenant General mit dem deutschen Generalleutnant vergleichbar, obwohl dieser Dienstgrad nicht dauerhaft verliehen wird.[20] Der höchste Dienstgrad, zu dem ein Offizier in den Streitkräften der Vereinigten Staaten regulär befördert werden kann, ist der des Major Generals. Alle höheren Dienstgrade können nur durch eine Nominierung für einen Dienstposten erreicht werden. Der zukünftige Lieutenant General muss für einen bestimmten Dienstposten vom Präsidenten nominiert und vom Senat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Die Verwendung auf dem Dienstposten beträgt im Regelfall drei Jahre. Voraussetzung ist mindestens der Dienstgrad Brigadier General.[20] Nach der vorgesehenen Dienstzeit auf dem Dienstposten wird für den Offizier entweder die Nominierung verlängert, er wird für einen neuen Dienstposten mit dem Dienstgrad Lieutenant General oder des höherwertigen Dienstgrades General vorgeschlagen oder er geht in den Ruhestand. Die früher durchaus übliche Praxis in den Dienstgrad eines Major General zurückzukehren, wird heutzutage nicht mehr durchgeführt.

In der Hierarchie steht der Lieutenant General über dem Major General und unter dem General. Die US-Soldstufe ist O-9. Der NATO-Rangcode ist OF-8. Ein Lieutenant General führt bei Bedarf operativ als größten Kampfverband der US Army ein Korps mit zwei oder mehr Divisionen. Ansonsten wird ein Lieutenant General als Kommandeur oder dessen Stellvertreter in Regionalkommandos und hohen Funktionalkommandos eingesetzt.

Rangabzeichen Lieutenant General US-amerikanische Streitkräfte

Verwendung in der Vergangenheit

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Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches

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In der Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches war Reichsgeneralleutnant zeitweise der höchste militärische Rang. Das militärische Oberkommando über die Reichsarmee führte nominell der Kaiser selbst. De facto fungierte ein Reichsgeneralleutnant als sein Stellvertreter (= Leutnant), später ein Reichsgeneralfeldmarschall. Dieser konnte in der Praxis nur von Kaiser und Reichstag gemeinsam ernannt werden, da eine eindeutige Bestimmung niemals wirklich erfolgte.[21] Wegen der auf dem Reichstag 1555 zu Augsburg beschlossenen Parität wurden daher jeweils ein katholischer und ein evangelischer Reichsgeneralleutnant bzw. Reichsgeneralfeldmarschall ernannt.

Preußische Armee

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Im Laufe des 17. Jahrhunderts entwickelte sich in Preußen der Generalleutnant zu einem Dienstgrad unter dem General und seit Ende des 18. Jahrhunderts zum Kommandeur einer Division. Bis 1918 führte er das Prädikat Exzellenz.

Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht

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Mit der Reichsgründung 1871 wurden die Dienstgrade des preußischen Heeres auf das Reichsheer übertragen, die später von Reichswehr und Wehrmacht übernommen wurden. Eine typische Führungsverwendung für einen Generalleutnant war die eines Divisionskommandeurs. Der Generalleutnant der Wehrmacht ist in seiner Stellung in der heutigen Rangordnung mit dem Generalmajor vergleichbar.

Dienstgrad
niedriger:
Generalmajor

Deutsches Reich 
Generalleutnant
höher:
General …

Nationale Volksarmee

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In den Land- und Luftstreitkräften der Nationalen Volksarmee sowie bei den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik war der Generalleutnant ein Dienstgrad aus der Dienstgradgruppe der Generale. In der Volksmarine war das Äquivalent zum Generalleutnant der Vizeadmiral. Gemäß NATO-Rangcode war der Generalleutnant mit OF-7 eingestuft und entsprach damit dem Generalmajor der Bundeswehr.

Rote Armee

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In der Roten Armee der Sowjetunion wurden am 7. Mai 1940 die Generalsränge wieder eingeführt. Der phonetisch dem deutschen Generalleutnant ähnelnde Dienstgrad General-leitenant (kyrillisch: Гнера́л-лейтена́нт) trat an die Stelle des KomDiw. Generalleutnant war der zweitniedrigste Dienstgrad in der Gruppe der Generale.

Anmerkungen

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  1. Analog ist auf niedrigeren Führungsebenen der Oberstleutnant der Stellvertreter des Obersts und der Leutnant der Stellvertreter des Hauptmanns.
  2. vgl. auch „Einsternegeneral“, „Zweisternegeneral“, „Viersternegeneral“.
  3. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  4. a b c d e alternativ ein Vizeadmiral
  5. Die Dienststellung wird nicht immer von einem Generalleutnant der Bundeswehr bekleidet, sondern wird wechselnd an die beteiligten Streitkräfte vergeben. Im Kommando Heer zeichnet aber immer der Kommandeur Deutsche Anteile Multinationaler Korps im Dienstgrad Generalleutnant (alternativ Vizeadmiral) für die deutschen Anteile an den multinationalen Korps im Sinn der Wehrdisziplinarordnung verantwortlich, wenn der Einheitsführer Ausländer ist.
  6. Zum Generalleutnant können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalleutnant befördert werden. Beispiele für die Ernennung zum Generalleutnant d. R. sind (im Gegensatz zu →Brigadegeneralen d. R.) in der Bundeswehr nicht bekannt. Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalleutnant zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes, des Geoinformationsdienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Im Geoinformationswesen ist der oberste Fachvorgesetzte Brigadegeneral.
  7. Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Generalleutnant auch von Obersten, Brigadegeneralen und Generalmajoren „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberst bzw. Brigadegeneral bzw. Generalmajor erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Generalleutnant. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Generalleutnant übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. Hans Ehlert: Ein Leben für die Bundeswehr. Minensucher, Superhirn, graue Eminenz. In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Werner D’Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Holger Steltzner, 6. Mai 2011, abgerufen am 15. August 2014 (Erstausgabe in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. April 2011. Nr. 97 / Seite 8).
  8. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  9. Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend § 45 SG und Übergangsbestimmungen gem. § 96 SG. Vgl. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG). In: Bundesanzeiger Verlag (Hrsg.): BGBl. Teil 1, G 5702. Band 2009, Nr. 7. Bonn 11. Februar 2009, S. 160–275 (BGBl. 2009 I Nr. 7 [abgerufen am 14. November 2014]).
  10. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger und Luftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete hochrote Flachlitze ist bei Heeresuniformträgern stets das Kennzeichen für die Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
  11. Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Waffenfarbe“
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Wiktionary: Generalleutnant – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. 1. Auflage. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985, Generalleutnant, S. 232 (Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0).
  2. a b c d Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). dmb-lv-westfalen.de (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
  3. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  4. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, rankmaven.tripod.com [abgerufen am 25. März 2014]).
  5. a b c d e f g Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  6. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (pingwins.ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  7. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  8. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  9. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  12. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  13. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  14. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  15. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)
  16. Bundeshaushaltsplan 2023 – Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung. (PDF) In: bundeshaushalt.de. S. 160, 166, abgerufen am 22. März 2024.
  17. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 45 Abs. 2 (3) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 10. November 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  18. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
  19. BGBl. II Nr. 418/2002: 418. Verordnung: Führen militärischer Dienstgrade hier – §5
  20. a b 10 U.S. Code § 601 - Positions of importance and responsibility: generals and lieutenant generals; admirals and vice admirals
  21. Hanns Weigl: Die Kriegsverfassung des alten deutschen Reiches von der Wormser Matrikel bis zur Auflösung. Bamberg 1912 (Inaugural-Dissertation der juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen). S. 61f.