Ludwig Leithe

SS-Oberscharführer
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Ludwig Leithe (* 19. Juni 1920 in Witten) war ein SS-Oberscharführer.

Karte des Lago Maggiore aus den 1930er Jahren, Orte der Massaker der SS an Juden rot unterstrichen

Leithe absolvierte nach dem Besuch der Volksschule eine Lehre als Dreher. 1938 trat er in die SS (SS-Nummer 363.656) ein. Am 25. Juni 1941 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. Juli desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 8.809.333).[1] Im Jahre 1943 war er SS-Oberscharführer der Waffen-SS in der 4. Kompanie des SS-Panzergrenadier-Regiments 2, der SS-Panzergrenadier-Division Leibstandarte Adolf Hitler.[2]

Leithe war einer der SS-Angehörigen, die den ersten Massenmord an Juden in Italien im September 1943 in dem mondänen Badort Meina durchführten. Das Massaker vom Lago Maggiore wurde ausgeführt von mindestens sechs Mitgliedern der SS-Panzergrenadier-Division Leibstandarte Adolf Hitler, Hans Röhwer, Hans Krüger, Herbert Schnelle, Friedrich Bremer, Oskar Schulz und Ludwig Leithe.[3]

 
Hotel Meina, 1930er Jahre
 
Gedenkstein an die jüdischen Opfer des Massaker vom Lago Maggiore

Gut zwanzig Jahre nach Ende des Krieges verurteilte das Landgericht Osnabrück in einem in Deutschland und im Ausland aufsehenerregenden Prozess am 11. Juli 1968 die drei Hauptbeteiligten Röhwer, Krüger und Schnelle zu lebenslänglichem Zuchthaus sowie Schulz und Leithe zu drei Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile in einer umstrittenen Entscheidung wegen angeblicher Verjährung auf. Die Bundesanwaltschaft blieb bei ihrer Auffassung, die Verbrechen seien nicht verjährt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.[4][5][6]

Für die Morde am Lago Maggiore wurde somit kein Täter von einem deutschen Gericht jemals rechtskräftig verurteilt.[3][7]

Einzelnachweise

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  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/25400279
  2. Leithe, Ludwig, Traces of War; abgerufen am 24. September 2023.
  3. a b Raphael Steffen: Wegen Massaker am Lago Maggiore – Nazi Kriegsverbrecher standen in Osnabrück vor Gericht. Neue Osnabrücker Zeitung (noz), 17. September 2023, abgerufen am 23. September 2023.
  4. Die Aktenzeichen: 17 Ks 3/67 für das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück, 5 StR 218/69 für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Siehe: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Vgl. auch Sven Felix Kellerhoff: 68er-Serie: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt. In: Die Welt, 7. Januar 2008 (online); Kellerhoff ist jedoch im Irrtum bezüglich des Verjährungsgrundes, wie das in Justiz und NS-Verbrechen veröffentlichte BGH-Urteil zeigt. Vgl. ferner Giuliana Cardosi: La giustizia negata. Clara Pirani, nostra madre vittima delle leggi razziali. Varese 2005, S. 29 f. Die Namen der Angeklagten werden wiedergegeben als Hans Friedrich Röhwer, Hans Krüger, Karl Schnelle, Oskar Schultz und Ludwig Leithe, vgl. Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore. In: Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jg., 2009, Heft 1, S. 81–95, hier S. 89 (PDF; 373 kB (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)).
  5. Sara Berger: Selbstinszenierung eines „Judenberaters“ vor Gericht. Friedrich Boßhammer und das „funktionalistische Täterbild“. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Jahrbuch für Antisemitismusforschung, Band 17. Metropol Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-940938-20-6, S. 243–268, hier S. 249, Fn. 14 (PDF; 4,39 MB; abgerufen am 24. September 2023).
  6. Sven Felix Kellerhoff: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt. Die Welt, 7. Januar 2008; abgerufen am 25. September 2023.
  7. David Roberts: On the shores of Lago Maggiore. The Murders at Meina. Robertspublications.