Luxemburgische Staatsbürgerschaft
Die luxemburgische Staatsbürgerschaft bestimmt die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum Staatsverband Luxemburgs mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten.
Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wird durch einen gültigen luxemburgischen Reisepasses, luxemburgischen Personalausweises oder Staatsangehörigkeitsnachweis (Heimatschein) nachgewiesen.[1]
Luxemburger sind zugleich EU-Bürger.
Erwerb der Staatsbürgerschaft
BearbeitenDie luxemburgische Staatsbürgerschaft kann durch drei Möglichkeiten erworben werden:[2]
- Einbürgerung
- Wiedereinbürgerung
- Option
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Bearbeiten- Volljährigkeit
- Beherrschen der luxemburgischen Sprache[3]
- Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg, davon das letzte Wohnsitzjahr vor der Einbürgerung ununterbrochen[4]
- Teilnahme am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ bzw. bestandene Prüfung über die Themen im Kurs
Die luxemburgische Staatsangehörigkeit kann verweigert werden, wenn der Bewerber falsche Angaben macht, wichtige Fakten verschweigt oder betrügerisch handelt. Darüber hinaus kann die Einbürgerung außerdem verweigert werden, wenn der Bewerber in Luxemburg oder im Ausland wegen eines Verbrechens und/oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist.
Der Tatbestand, der die Verurteilung im Ausland zugrunde liegt, muss auch in Luxemburg eine Straftat darstellen und die Strafe muss weniger als 15 Jahre vor dem Einbürgerungsantrag endgültig vollstreckt worden sein (außer im Falle einer Rehabilitierung der Strafe).
Das Einbürgerungsverfahren ist gebührenfrei; allerdings können für die Belege/Nachweise von den ausstellenden Behörden Gebühren erhoben werden (Bsp. Gebühr für die ausländische Geburtsurkunde oder Gebühr für den ausländischen Strafregisterauszug).
Erwerb durch Option
BearbeitenDie luxemburgische Staatsbürgerschaft kann in 10 bestimmten Fällen durch die Option erworben werden.
Fall Nr. 1
BearbeitenElternteil, Adoptivelternteil oder Großelternteil war Luxemburger oder ist Luxemburger.
Fall Nr. 2
BearbeitenEltern eines minderjährigen Luxemburgers
- Sie müssen sich seit 5 Jahren in Luxemburg rechtmäßig aufgehalten haben. Das letzte Wohnsitzjahr vor der Optionserklärung muss ohne Unterbrechungen gewesen sein.
- Sie müssen die luxemburgische Sprache beherrschen
- Sie müssen am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben bzw. eine bestandene Prüfung über die Themen im Kurs haben
Fall Nr. 3
BearbeitenEhepartner eines Luxemburgers
- Sie beherrschen die luxemburgische Sprache
- Sie müssen am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben bzw. eine bestandene Prüfung über die Themen im Kurs haben
Fall Nr. 4
BearbeitenIn Luxemburg geborene Personen ab den Alter von 12 Jahren
- Sie müssen sich seit 5 Jahren in Luxemburg rechtmäßig aufgehalten haben
- Einer seiner nicht luxemburgischen Eltern- oder Adoptivelternteile muss unmittelbar vor der Geburt mindestens 12 Monate ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg gelebt haben
Einbürgerungsbewerber, welche vor dem 1. Juli 2013 geboren worden, müssen nur die erste Bedingung erfüllen.
Fall Nr. 5
BearbeitenVolljährige, welche mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolviert haben an einer öffentlichen Schule oder Privatschule können die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie vor der Optionserklärung seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Luxemburg ununterbrochen haben.
Einzelnachweisliste
Bearbeiten- ↑ Staatsangehörigkeitsnachweis. In: Guichet.lu. 8. Oktober 2020, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ Die luxemburgische Staatsangehörigkeit. 17. Juni 2020, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ Voraussetzungen für den freiwilligen Erwerb der Staatsangehörigkeit. 3. Juni 2024, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ Die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. In: Guichet.lu. Luxemburgische Regierung, abgerufen am 29. Juni 2024.