Mühlpfahl
Ein Mühlpfahl, auch als Sicherpfahl, Malpfahl, Eichpfahl, Wagpfahl, Währpfahl oder Markeur bezeichnet, war ein im Mühlbach eingeschlagener Pfahl, mit dem sich die genehmigte Stauhöhe des Mühlwassers im Mühlweiher kontrollieren ließ.[1][2][3] Er zeigte mit dem Wasserstand auch die Höhe des Mahl- oder Fachbaums am Mühlenwehr.
Mühlpfähle bestanden meistens aus Eiche und waren oft zum Schutz vor Durchnässung mit Blech bedeckt.[4] Das Setzen eines Mühlpfahls sollte sicherstellen, dass ein Müller das Wasser nicht höher aufstaute als ihm zustand, und war ein Amtsakt, bei dem Vertreter der Obrigkeit zugegen waren.[5]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Malpfahl. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 9, Heft 1/2 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, ISBN 3-7400-0167-4, Sp. 87–88 (adw.uni-heidelberg.de).
- ↑ Mahlpfahl, der. In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 30
- ↑ Währpfahl. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 27: W–Weg[zwitschern]-zwiesel – (XIII). S. Hirzel, Leipzig 1922 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Sicherpfahl. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 16: Seeleben–Sprechen – (X, 1. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1905 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Die Teichmühle, Setzung eines Sicherpfahls bei der Teichmühle am 20. Mai 1628